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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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die Verwirrung dieses Zeitraums auch auf künftige verbrei-ten, uub sie in alle Zweige der Verwaltung einjuimpfenstreben.

Neuerlich ist man zu richtigeren Grundsätzen zurück ge-kommen/ aber man hat ohne Grundsätze und ohne Ueberle-gung verfahren. Man hat die Uebertragung der Lieferungenkeinem, festen Verfahren unterworfen, zuverlässig durch dieForm, und ersprießlich in dem Erfolge.

Der Wille der Minister, der ihrer vornehmsten Unter-geordneten, bisweileu sogar der Wille solcher, die in nochmehr enfernrem Bezug stehen, haben Gewicht in die Wagegelegt und das erlangen machen, was niemals gegeben,sondern entweder genehmigt, oderzugeschlag en wer-den muß.—

Man zerstört heute baS was gestern bestand, um eSmorgen wieder einzuführen, und die Versteigerungen wel-che unter allen Aerfahrungöweifen abgehalten werden, dieman ihnen eben geben will, erleichtern die Unterschleife,welche für den Staatsschatz so verderblich sind.

Um diesen Mißbrauchen zu begegnen, hat das Directo-rium verordnet, (Verordn, des Dir. vom3.Fruklibor J.6.)-aß alle Uebernahmen öffentlich zugeschlagen und an denMindestnehmenden verdingt werben sollen.

Dieß ist eine allgemeine Maasregel, und eben um deß-willen beruht sie nicht auf einer bestimmten Verfahrungöwei-se. Die Verwaltung bleibt also in dem vorigen Zustande,das heißt, zusammengesetzt aus Flickwerk.

Man ist über jeden Dienst in Ungewißheit.

Das Rechnungswesen beruht auf keinen Grundsätzenund ist in der äußersten Unordnung, kurz, der Klnmpe