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schlechtes Eisen. Theodos d- s. verbot daher die Versil-berung.
I. 2. I'b. de fabricens*
Zur'Verfahruug mußte der P. P. vvm M. Sff- ersuchtund ihm die Orte der Bestimmung und die Gattung derWaffen angegeben werden, damit er dem Regierungvvor-stand den Befehl zur Stellung der nöthigen Zahl Schiffe,oder Fuhrwerke ertheilen konnte. Die Verzögerung oderNachlastigkeir der Versendung war mit 5 o Pfund Goldesverpönt.
I, 8, C. Th, de fahricens.
Die Wurfgeschütz Arbeiter und Zeughäuser waren unterAufsicht der Syndieor., wie die öffenltichcn Arbeiten. Eswurden scriniarü oder castularii in die Niederlage derWerkuütte zur Nachsicht abgeordnet, um die unbefugtenDerfertiger auözuspürcn und ihre Waare wegzunehmen,in die Werkstätten des Staats geschickte Arbeiter aufzu-nehmen und die Drtsbehörden zu verpflichten, daß sie nichtden mindesten Ungehorsam gegen diele Verordnung genat-ten wollte».
Nov, 85 . de armis,
Jede Legion insbesondere hatte eigene Wassenarbeiterdie u. pirat. hießen, und die kleinern Arbeiten und Aus-besserungen besorgten-
li h bei (.raeicrea legio fabros — qui arma, qui vehicu-la, caeteraque genera tormentorum vel nova facerent, velquas.sata repararent. Habebant etiam fabricas scutarias,loricarias, arcuarias, in quibus sagittae, missilia, cassides,oniniaque armorum genera formabantnr. —
Die Legion bat außerdem Arbeiter , welche Waffen,Fuhrwerke und alle Arten von Zeug sowohl neu machen,als das schadhafte ausbessern. Sie hatten Wcrkstätte fürSchtldmacher, Riemer, Bogenmacher, in denen Pfeile,Wurfspieße- Helme, kurz alle Arten von Waffen gemachtwurden.
Jede hatte auch ihren Zeug Hüter, armorum custos,der oft auch veteranus hieß.
Ja n i üruteri inscriptiones antiquae totius orbis romani.c, J, G. Gfaerii, Tomi, II. Amat, 1707. sol.
0. LXV111. ,r.
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