Buch 
Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
104
JPEG-Download
 

10 *

sollen, und ob es räthlich solche anzuordnen? Wollte manden Kriegern 'einen Abzug in Betreff aller Lieferungen undaller Besorgungen machen: so müßte man die -Massen die«ser Lieferungen mit der des Soldes verbinden. Aber betSeite, baß die allgemeine Vereinigung eine Verwicklungverursachen würde, welche aus dem Verfahren mit Massenein Verfahren des Truges machte, und wirklich Tadelverdiente, so würde sie bei einigen diesen Massen unnützseyn, bei andern unzulässig, So wird z, B. die Massefür Krankenbesorgung niemals mit der für den Sold ver-eint werden können, weil die erste keinen allgemeinen Ab-zug für das Ganze veranlassen kann. Der Abzug würbein diesem Fall auf den Sold gemacht werden können, dieKranken im Hospital beziehen aber keinen Sold als dienst-thuend , es würbe somit der Abzug welcher Allen gemachtwürde, um die zu treffen welche krank gewesen, in derThat alle treffen, nur sie nicht, was aberwitzig wäre *),Damit der Abzug stattfinden könnte, müßte man die

*) Diese ganze Darstellung ist mehr witzig als gründlich. Al-lerdings könnte zur Krankenpflege ein allgemeiner Abzuggemacht werde», und er findet in manche» Dienstenwirklich statt. Er ist eine gemeinsame Erleichterung durchZusainmcnschnß Aller zum Bedürfen Einiger, und dicßfallstreten dieselben Umstände ein, als * B. bei Brand - So-cietäten. Es thut nicht einmal etwas znr Sache, ob derKranke Sold genießt oder nicht; im letzten Fall ist derAbzug für Krankenpflege eine Minderung der Löhnung Al-ler, und der Staat erkennt sich nicht verbunden den Krie-ger zu verpflegen, als in so fern er Dienst leistet. Dbdas rechtlich, ob das klüglich veranstaltet sei, steht hiernicht zu unkersilchen. Wollt« man den Kranken auf gan-ze» Sold nachtragen, s» wäre es ja leichter ihn nicht ab-zuschreiben.

Jetzt zieht man dem Unterossicier, Gemeinen, Trom-melschläger «lid Trompeterdes Soldes ab. Wen» da