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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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106
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Eben so wäre es mit der Casernirung; denn auch siekann in Betreff deö Gebrauchs den der Soldat von ihr machtnicht veränderlich seyn. Blos bei dem Umstand, wenndie Krieger die Gerathe verderben, findet em Abzug vomSold statt, welcher nach den Aufnahmen zur Schätzungdeö Schadens von den Kriegscommissarien bestimmt wird.

Die Zweckmäßigkeit eines AbzugS bestimmt sich nachdem Grundsatz:

„Abzüge auf den Sold finden da statt, woder Soldat durch sorgfältige Aufmerksam-keit ersparen, ober wo die Regierung durchnachlässiges Verfahren in unnöthige Unko-sten versetzt werden kann."

Diesemnach giebt es Abzüge auf den Sold für Klei-der und Rüstung, dann für den Unterhalt aller Art. Er-ste dauern desto länger, je sorgfältiger sie geschont wer-den ; die Lieferung geschieht mehr oder minder genau, nachMaasgabe der Aufsicht auf die Vertheilungen von Seitender Wirthschaftörathe; und der Unterhalt ist mehr oderweniger kostspielig nach Verhältniß der bessern oder schlech-ter» Wirthschaft, welche die Wirthschaftsräthe in Ver-wendung der Anlagen einrichten, die sie zu diesem Behufe

und diesen Nachtheil muß der Staat tragen so weit esmöglich ist.

;) Braucht der Kranke als solcher seinen Sold nicht,denn er wird vollständig verpflegt und hat keine Bedürf-nisse; dagegen hat der Gesunde sehr viele und schlechthinmehr, als mit seinem Sold zu befriedigen sind. Der Abzugist daher blos eine Veränderung der Art der Leistung.

4) Verhindert der Abzug die verstellten Krankheiten;wenigstens würden diese häufiger vorkommen, wenn derKranke in Ruhe seyn, verpflegt werden, und seine Löh-nung aufsparen konnte.

Anm. d. Uibers.