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Eilftes Hauptstück.
Von Heitzung und Beleuchtung.
Erstes Glied.
Don der Heitzung in den BesgtzungSvrten und im Feld.
In den Besatzungsorten haben Unterbefehlshaber undGemeine allein freie Heitzung, im Feld auch die Oberbe«feblsbaber. Man schafft die Mittel dazu durch Feilbietun« "gen, welche in den einzelnen Landschaften wo die Abthei«lungen im Frieden stehen, vor sich gehen, und durch dieKriegs < Schaffer im Beisein der Ortsobrigkeiten öffentlichabgeschlossen werden. Im Feld geschieht solches durch Un«ternehmer mit denen der Kriegsminister Verträge schließt,oder durch Holzschläge, welche die Oberst-Kriegöcommis«sarien bewirken lassen.
Zweites Glied.
Von Heitzung und Beleuchtung der Wachstuben.
Das Ausführliche der Besorgung der Wachen, dieOrdnung und die Verrechnung, ist ein Gegenstand beson,derer Anordnungen. Im allgemeinen muß man die Unter«nehmer verpflichten die Aufforderungen der Kriegsbefehls«Haber als Belege beizubringen, damit die Anzahl der be- istandenen Wachstuben daravs hervorgehe, dann muß manauö den Musterungslisten die dienstthuende Mannschaft derOrte sich bekannt machen, um die Anzahl wieviel täglichWachdienste thun können, daraus zu entnehmen.