findet keine Zucht statt; somit hat man ferner erwiesen,daß es unerlaffig ist ihnen die Verpflegung bei ihren Zü«gen anzuweisen, und die alleingenügende Weise dieserVerpflegung besteht in der festen Einrichtung der Reis«,Versorgung.
Soll man demnach diese in Natur den vereinten Trup«Pen, den einzeln reisenden Soldaten und den Befeblsha,bern geben? Ehemals hatten oberste Befehlshaber wie Un,ter. Befehlshaber, Soldaten welche einzeln gehen, so wieSoldaten in Trupps gleiches Anrecht. Besser ist es un»streitig, wenn man Naturalrcichniffe nur den Abtheiln»,gen, oder in geordneten Trupps ziehenden Soldaten aus,theilt, dagegen den einzeln ziehenden Geldersatz giebt*).Den Befehlshabern giebt man kein Wegzehrniß in Natur,ste mögen nun mit ihren Truppen, oder allein gehen, mangiebt ihnen Ersatz in Geld.
*) Man giebt den Soldaten in Frankreich von der Stund»3 Sole.
Anm. d. Vers.
Unter der Kaiser!. Regierung wurde den Unterbefehlshakcrnund Gemeinen, Weibern und Kindern wenn sie alleingehen, vom Myriameter ;o Centimes statt der Neisevcrsor-gung gutgethan. Die Befehlshaber erhielten vermöge iet iGesetzes vom Flor. I. 5. und der Bestimmung vomaa Messidor I. 5 für jeden Tag, der Oberst 5 Fr.; derMajor 4 Fr ;o Cent.; der Bat.- oder Esc. Com. 4 Fr.;der Hauptmann ; Fr.; Feldckrzte aller Classen ; Fr.;der Lieutenant und Unterlieutenant .2 Fr. ;o Cent.
Die Fälle wenn diese Sätze bezahlt werden, bestimmtdas Circular des Minister-Direktors vom s. Frim. 2 .«.«nd to, Apr. iros.