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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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kommen, die allgemeinen Abschlüsse mit den Truppen,welche nach den vierteljährigen Musterungen festgesetzt wor-den , zusammenrechnen zu lassen. Bei den Heeren ist imallgemeinen das Verfahren dasselbe, die Zerstückelung derHeerabrheilungen, ihre Skandeöändcrungen, die derKriegstommissanen selbst, die Schnelligkeit der Bemegun-gen, welche nach und nach eine Menge von Truppen un<ter die OrbnungSaufstcht eines Kriegscommiffärs stellt, diedoch selten länger aber sehr oft kürzer alö einen Monatunter ihm bleiben, dies- macht die Führung der Gegenli-sten schwankend und schwer zu erörtern. Man hat hierausdie Schwierigkeiten der Controlen mit der der Musterun,gen verwechselt, 'i

So sägt der Unterricht im Anhang des Gesetzes bomLtz- Nivose : „Es ist oft im Feld und bei den schnellenBewegungen der Truppen, welche in Folge des Kriegövorgehen, unmöglich, die Arbeit der Musterungen vorzuneh,men; man kann aber jederzeit sich in den Stand setzen die-se Unterlassung in ruhigen Zeitpuncten nachzuhohlen, wennman sich genau die Standes- und Dienstes «Auszeige ein,reichen läßt. Mit Hülfe dieser benutzt man dann den erstenruhigen Augenblick / um die Heerabtheilungen zu versam-meln und dann die rückständigen Musterungen nachzu-hdhlen."

* Die Musterungen sind keineswegs schwer abzuhalten,denn wie groß auch die Bewegungen der Truppen seynmögen, immer sind sie- oder ihre Abschnitte unter einemKriegScommiffariuS. Nun beobachten aber gerade vor demFeinde die Truppen am strengsten eine feste Haltung, dieMusterungen können somit jeden Augenblick, und leichterals anders irgendwo vorgenommen werden. Aber die Ge-genlisten sind schwer zu führen, weil die unvorherzusehen«den, raschen Kriegszüge, dicam klügsten auSgesonnenenAnstalten zur Aufrechthaltung der Ordnung einstürzen kön-nen. Weder darf man den Kriegscommissarien sagen, daß