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Zweites Hauptstück.
Von der Berichtigung der Zahlbarkeit, oderder Liquidation für die Aus-gaben imKriegswesen.
Erster Abschnitt.
Darstellung des Aorwurfs.
Die Erklärung des Ausdrucks Liquidation ist umso mehr nothwendig, weil Einige sich unter der Liquidationfür die öffentlichen Ausgaben die Zahlungsanweisung undAuszahlung dieser Ausgaben, vorgestellt haben. In Ge,mä'siheit haben sie nun gefolgert, daß die Minister nichtliquidiren sollten bevor sie Zahlung anweisen, daß sowie kein Vermögen vorhanden um die Anweisungen zuerfüllen, sie auch nicht anweisen sollten, waS nach ihrerVorstellung einerlei mit liquidiren ist. Die zahlreichen An,Hänger dieser Meinung machen also die Berichtigung derZahlbarkeit öffentlicher Ausgaben von dem Vorrath derGeldtruhe abhängig aus der sie bezahlt werden sollen. DerMangel an Vaarschaft, welcher freilich in der WirthschaftVerlegenheit macht, hat bei der gänzlichen Vernachlässigungdie verschiedenen Rechnungsführungen in Ordnung zu brin,gen, alles in eine gräuliche Verwirrung gebracht. Washat aber die Berichtigung der Zahlbarkeit mit der wirkli,chen Zahlung zu schaffen; erste kann bor sich gehen, wennschon die Unthunlichkeit offenbar ist, daß die Schuld abge«tragen werde, und es ist nothwendig, daß die Berichtigungder Zahlbarkeit niemals aufgeschoben werde, da sie ein blo«ßes Ordnungsmittel ist. das je länger es verzögert wird,desto mehr lästig wird.