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-en«, da« zu Destreftung der Kriegswesens-Unkostenbestimmt ist . , . • ’ aja-^ 37 0
Erster Abschn. Eintheilung dieses Hauptstücks 262 — 36 %
Zweiter Abschn. Von den Ausgaben welcheohne Zahlungsbefehl berichtiget werden 262—264Dritter Abschnitt. Von den Ausgabenwelche aufZahIungsbefehl berichtigt werde» 264—270Viertes Hanptstück. Von der Zahlung der Gelder fürda» Kriegswesen, oder von den Verhältnissen derKriegswirthschaft zur Staats-Schatzkammer . 271—27;
Fünftes Hauptst. Von der Erledigung der Rechnungenüber die Ausgaben für das Kriegswesen, oder vonden Beziehungen zwischen der Kriegswirthschaft unddem obersten Rechnungshöfe , , , , 274—27;
Fünftes Buch.
Don der Wirthschaft des Kriegswesens in Friedensratund ihren Beziehungen auf die Staatswirthschaft, die»Regieruugsvcrfassung und die Rechtsverfassung.
Erstes Hauptstück. Von der Wirthschaft des Kriegs-wesens in Friedenszeit , « 276—a$*
Erster Abschnitt. Auseinandersetzung desInhalts < . , 276—277
Zweiter Abschnitt. Don hen Stoffen fürdie Wirthschaft , . . 277—2$!
Dritter Abschnitt. Von der Vewalmngs,führung , 2»!
Vierter Abschnitt, Don der Zahlbarkeit 2z 1—282Zweites Hanptstück. Don den gegenseitigen Bezieh»,,--gen der Kriegswirthschaft und der Staatewirlhschaft 282—2?;Erster Abschnitt, Darstellung dieser Be-ziehungen .... 282-28)