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die ganze Schaar aus den Mitteln des Landes Sold undVerpflegung, die aus der Gefangenschaft Kommenden nochobendrein Kleidung und volle Ausrüstung erhielten, Wer-bungen und kostspielige geheime Verständnisse unterhalten,da die schnell wieder hergestellten Pulvermühlen alle Augen-blicke aufflogen, Pulver aus der Schweiz herbeige-schafft, — in Reitti, auf der Scharnitz, am Passe Lueg,am Brenner, am Brixener und an der Mühlbacher, ander Linzer Klause, am Kunterswez rc. weitläufige und kost-bare Verschanzungen geführt worden, daß die nur mitsechs Stück Geschütz versehene Schaar des GeneralmajorBaron Buol (kleine Gebirgsböller mit eingerechnet) mit 42ausrückte, wobei von den großen Erfordernissen der eigent-lichen Landesbewaffnung selbst noch gar keine Rede ist.Zur Neorganistrung der Vertheidigung in allen ihren Zwei-gen, zur Ausrüstung der Selbstranzionirten, zur innernOrdnung, waren folgende Verfügungen die wichtigsten r
i.
2) An sämmtliche Unter - Intendanten, Defensi'ons-Com-mandanten und Spezial-Cvmmissäre.
Wenn durch die Umlaufschreiben vvm 4, 7 und uten JuniLurch die gleichzeitige Aufstellung einzelner Commandantschaften,und durch die besondere Auszeichnung ihres Wirkungskreises, einwesentlicher Fortschritt zur Consolidation der Landesvertheidigunggeschehen ist, so haben doch die neuesten Erfahrungen unumstöß-lich die Nothwendigkeit gezeigt, noch nähere Anordnungen zu die-sem Endzweck, und Beschränkung gegen eigenmächtige und anar-chische Anmaßungen treffen zu sollen.
ES wird hiermit beschlossen und verordnet, wie folgt:
1) Das Recht, sowohl organisirte Schützen-Compagnien, alsauch das Aufgebot in Masse, oder den Landsturm verfassungs-mäßig aufzurufen, stehet nur den commandirenden Generalen,und dem Herrn Generalmajor Baron von Schmidt zu, dem Lan-des- und Armee-Intendanten, dann dem Herrn OberstlieutenantGrafen v. Leitungen im südlichen Landeskheile, im nördlichen