Band 
Dritter Band.
Seite
110
JPEG-Download
 

schaffen, schickt wanderen gleichfalls so viele «ach Chatamals es die Dienstverhältnisse gestalte». Zu diesem Zweckehat auch die ostindische Kompagnie im Zähre 1817 dieErlaubinß «galten, ihre Offiziere und Genie - Truppenebenfalls in diese llebungö - Schule zu schicken, jedochmit dem Bedinge den Kostenbelrag des Unterrichts zuvergüten.

Die in der Uebungsschule sich befindlichen Genie-Truppe» sind kompügnienweise den Befehlen der In-genieur-Offiziers untergeordnet. 7)

Die daielbst befindlichen Offiziere und Truppen -Abtheilungen stehen ganz unter den Befehlen des Bor-stehers vom Institute. In seinen Amtsverrichlungenunterstützen ihn:

1. Ein Vorstands - Gehülfe (un assistant directeur)der für die Vollziehuug der vom Vorstände gegebenenBefehle und über die unmittelbare Aufsicht deS Unter-richts und der Arbe-te» zu wachen hat.

2. Ein Adjutant, der mit dem mil rauschen Unter-richte und dem Einzelnheiten des Dienstes beauftragt

ist.

Z. Ein Feldwebel für alle Kompagnien der Genie-Truppen. Dieser Unteroffizier führt über die Fort-

7 ) Jeder der Schule beygegebene Offizier, sey es nun alsBefehlshaber bey den Truppen - Abtheilungen oder alsLehrling muß mit einem Reißzeuge, einen, Farvenkast-chen und einem kleinen Sextanten versehen seyn« Au-ßer diesen Gegenständen muß noch jeder Offizier einRealement für die Bewegungen der Infanterie, derenMannSjucht und Verpflegung in Handen haben.

A. d. Uebers.