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aber auch von nicht geringem Nutzen bewährten sie sichin Hinsicht der allse-rigcii theoretischen und praktischenAusbildung der Genie-Truppen.
geordneten Compagnien eingestellt, sie bleiben währenddes ganzen ersten Jahres in denselben und dienenwahrend des zweyten Jahres in jeder der beyden letzter»Compagnien sechs Monate.
In den letzten sechs Monaten ihres Aufenthaltes inder Schule werden die Zöglinge zu den Dienstverrich-tungen eines jeden Grades zugelassen, sie müssen wenig»stens einen Monat hindurch sowohl Korporal-als Ser-geanten, Sergeanten - Majors Dienste thun, undwährend dieser Zeit die Unterscheidungszeichen diesesRanges tragen. Alle bey den Compagnien vorkommen-den Dienstverrichtungen müssen die Zöglinge zur Erler-nung des praktischen Dienstes darin mitmachen, undwöchentlich zweymal wenigstens mit derselben in Hand-habung ihrer Waffen, Manönvriren Sappiren undMiniren sich üben.
Die Zöglinge sollen in der Regel sieben Stundentäglich in den Uebungsfäleu oder an den ihnen abgewie-senen Orten beschäftigt seyn; ebenso sollen sie nach Um.standen den Uebungen der verschiedenen Waffengattungenin der Garnison oder in den benachbarten Gegendenbeywohnen.
Ausserdem werden sie unterrichtet in der Kenntniß undConstruktivn der Feuergewehre und Geschütze aller Art;in den Manöuvres der Artillerie, Infanterie und Caval-lerie, und deren Dienst in Lagern und! Plätzen-, inder Kunst des Angriffs und der Vertheidigung der Fe-stungen ; im Abstecken und Anlegen von Feldwerken; imMiniren als Vertheidigungs - und Angriffs - Mittel; imPlan - Aufnehmen, und Kartenzeichnen; ferner imDienste der Offiziere vom Ingenieur - Corps, sowohl im.Kriege als im Frieden; im Artillerie - Dienst bey den
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