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Dritter Band.
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mit dem Unterhalt der Kleidung, Eqoipirung, desTrainS, der Militär - Spitäler, so wie mit der Bete«riuär-Kunst. —

15.

Ein VerwaltungSrath, aus dem Präsidenten, Vier«Präsidenten, Sekretär und einem von jeder Sektiongewählten Mitglied«, sorgt für die Vollziehung derBeschlüsse der Akademie; für die Redaktion und denDruck der Memoiren, welche die Akademie jährlich er-scheinen läßt; verwaltet ihre Fond», und erstattet überihre Verwaltung der Generalversammlung Bericht, wachtüber die Erhaltung und Vergrößerung der Bibliothekder Karten- und Modellen «Sammlungen.

Zweyter Abschnitt.

Von der Wahl der Mitglieder.

16.

Im Fall eines Abgangs in der vorgeschriebenenZahl der Mitglieder, schlägt die Sektion drey Caodi»daten vor, unter denen die Akademie bey einer Gene-ralversammlung einen, nach den in den Statuten ange-gebene» Formen wählt.

Dritter Abschnitt.

Von den Funktionären der Akademie.

17.

Um die Ordnung und Thätigkeit in den Geschäfte»der Akademie zu erhalten, besitzt dieselbe drey Funk-tionäre, nämlich:

Ein Präsident, welcher bey den Generalver-sammlungen und dem VerwaltungSrath daö Wort führt

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