Band 
Erster Band.
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Bruders Besitz von Tirol ergriff, bekannt machen. In demselbenlautete ein Artikel also: „Kein Bayer und überhaupt kein Indi-viduum, das nicht schon in k. k. öfter, oder landschaftlichenPflichten gestanden hat, kann, bis auf die von den Behördenausdrücklich festzusetzenden Ausnahmen, den Functionen eines Gc-neralkreiscominiffärs, eines KreiskanzleidirectorS oder Kreisfinanz-directors, noch eines Landrichters vorstehen. Diese Individuen,die jedoch vor der Hand in ungestörtem Genusse ihrer Existenzund ihrer Emolumente bleiben, haben ihr Aim an den nächstenhierzu bestimmten oder vorher in k. k. Eicespflicht gestandenenBeamten zu übergeben, hierauf aber unverzüglich sich sammtund sonders nach Briren zu verfügen, sich alldvrt bei dem com-mandirenden General oder bei dem General-Intendanten oderIntendanten zu melden und ihre weitere Verwendung zu erwar-ten. Das nämliche gilt auch von den Berg -, Münz - undSalzwesens-Directoren, als von Chefs einer besonderen Branche.Nur die Justizbehörden sind von dieser Verfügung ausgenommen."— Noch an dem Tage seines Einzuges in Innsbruck ließ Chaste-ler Abends 7 Uhr an den dortigen k. bayerischen GeneralkreiS-Commissär Grafen Lodron ein Schreiben des Inhaltes ergehen:„Vermöge höchsten Befehles S. K. Höh. des Erzherzog Johannsollen alle k. bayerischen hier angestellt gewesenen Amtsvorstehcr,Direkteren, Räthe und jene eines höheren Ranges alfoglcich mitBeibehaltung ihrer Emolumente und Charaktere nach Bruncggcnsich verfügen, wovon jedoch folgende ausgenommen werden:1) Kreisrath Kenz; 2) Zahlmeister Kart; 3) Oberaufschlägerv. Täuffcnbach; 4) Finanzrath Kurz; 5) der hiesige Stadt-richter; 6) der hiesige Landrichter und alle, welche bei dem Appel-lationögerichte angestellt sind. Euer Excellenz belieben also alleübrigen, nicht ausgenommcnen k. baycr. Beamten gefällig hievonverständigen zu lassen, damit sie mit dem morgenden Tage schondie Reise antreten können. Eure Excellenz wollen ebenfallsdiese Hinreise nach Bruneggen ehestens antreten." — Die hiergemachte Ausnahme einiger Beamten, die man aus Vertrauenauf ihren Stellen ließ, läßt errathen, daß es mehr auf Persön-lichkeit und vorzüglich auf jene Personen abgesehen war, inderen Berufe es lag, die politischen Anordnungen der k. bayer,Regierung zu vollziehen und festzuhalten. Ucbrigcns stand nochkein öfter, Soldat auf dem Boden Tirols, doch wußte man dort