Band 
[Zweiter und dritter Band.]
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einen Aufruf an den Adel seines Reiches zur kriegerischen Dienst-leistung ergehen, um die gefallenen Offiziere zu ersetzen, und dieneuen Regimenter anzuführen; f) er selbst begab sich nach Ell-»Wangen, wo er am schnellsten erfahren konnte, was in Mergcnt--heim vorging, und was aus Böhmen über Baireuth und Rürn-derg von den Oesterreichern drohte.

Am 29. Juni sandte der König den General Scheler nachMergentheim ab; die unglücklichen Landleute wurden in den Wein-bergen, wo sie sich halten wollten, mit nicht großer Mühe überden Haufen geworfen, die Thore von Mergentheim eingeschossen,und die Aufständer, die sich auf der Straße nochmals zur Wehresetzten, niedergemacht, oder in die Flucht geworfen. Mau bemäch-tigte sich vieler Flüchtigen, auch einiger öfter. Militärs und Mit-glieder des deutschen Ordens, und streifte auf einen Baron Horn-stein, als den von dem Großmeister des Ordens bevollmächtigtenAgenten oder Chef des Aufstandes. Die Schuldigen wurdenschwer bestraft und das Urtheil mit folgendein Beisätze bekanntgemacht: „der König läßt die Bestrafung der Schuldigen zuröffentlichen Kenntniß bringen, um einen heilsamen Schrecken den-jenigen einzuflößen, die in den von Oesterreich abgetretenen Pro-vinzen versucht seyn möchten, den Einflüsterungen einer MachtGehör zu geben, die in ihrer Selbstsucht kein Mittel verschmäht,durch das sie ihre Existenz fristen zu können glaubt."

Auch die Bewohner der Landgrafschaft Nelleuburg, einervormals öfter. Besitzung, standen auf, als ihnen die Proklama-tionen Oesterreichs, der Zuruf der Vorarlberger zukam, und ihnendie Stellung von einigen Milizen zugeordnet wurde. Sie kamennach Stockach, wo sie die würt. Beamten mißhandelten, wurdenaber von dem General Dillen bald auseinander getrieben undmehrere als die nächsten Urheber des von der öfter. Regierungangestifteten und geleiteten Aufruhrs verurtheilt.

Diese Energie und die Beispiele von Strenge that einer Be-wegung Einhalt, die sich in allen Gegenden Schwabens, diefrüher unter Oesterreichs Herrschaft, oder unter der Ncichsritter-

1) Am 26. Juni 1809 erschien eine königl- wärt Verordnung, 'daß Edelleute, die sich der Leistung persönlicher Kriegsdiensteentzögen, dafür während des Krieges ein Vierthcil ihrerEinkünfte als Extra-Steuer bezahlen sollten. '