digen Antheil nimmt, der muß sich auch allen daraus entspringen-den Folgen und Folgerungen unterziehen, für sie ringen mit Wortund That, mit Blut und Leben.
„Von allen natürlichen Folgen dieses Grundprincips Deutsch-lands seit dem Februar 1848 muß ich hier nur einige erwähnen,weil sie unmittelbar unsern Gegenstand berühren.
„DaS neue deutsche Staatsgrundprincip kann den Besitz durchEroberung nicht mehr als ein Recht heilig achten, sondern nur alsein historisches Ergebniß der Uebeemacht und Gewaltbetrachten. Denn man kann einer Dynastie nicht mehr ein Landabnehmen, weil keine Dynastie ein Land mehr hat. Eben-sowenig kann eine Dynastie mehr ein Land auf irgend eine Weiseveräußern, noch aus demselben Grunde ein Land zum Ge-schenk erhalten, weil sie nicht Obereigenthümer und Herr,sondern nur ein mitberechtigter Theil des StaateS ist.Die republicanische Regierung steht diesem Grundprincipe gemäßunter demselben Verhältnisse, wie die monarchische Dynastie. Wenndaher heute die deutschen Stämme von Elsaß und Lothringen ihrenfesten Willen erklären, nicht mehr zu Frankreich, sondern zu ihremMutterstaate Deutschland halten zu wollen, so muß morgen ganzDeutschland unter Waffen stehen und für die deutsche Nationalitätbeider Stämme den letzten Blutstropfen einsetzen. Will der schwei-zer Canton Neuenburg heute ernstlich nichts mehr von einem Königvon Preußen wissen, sondern fest an seine helvetische Nationalitätsich anschließen, so muß der deutsche Staat ihn losgeben, und daspreußische Bolk übt eine arge Inkonsequenz gegen sein eigenes Re-volntionsprincip, wenn eS seinem Könige gegen Neuenburg bciste-he» will.
„Venedig und die Lombardei sind der Boden und der Wohnsitzzweier italienischer Stämme. Sie waren nicht von dem StaateOesterreich, sondern von der Dynastie Oesterreich erobert oder alserobertes Land erworben. Sie bildeten bisher keinen eigentlich in-tegrirenden Theil des Staates Oesterreich, noch weniger des Staa-tes Deutschland, sondern eine der Dynastie Oesterreich zugemesseneLandesstrecke, eine Art dynastischen Feudaleigenthums. Aber nachdem, auch vom österreichischen Staate angenommenen Revolutions-principe kann die Dynastie Oesterreich ebenfalls nicht mehr alsObereigenthümer und Herr eines Landes und Volkes betrachtetwerden, beide können auch nicht mehr zum Privatvermögcn einerDynastie gehören, weil das neue Princip weder Hörige noch Un-terthanen mehr kennt, sondern nur Staatsbürger. Erklären mithinVenedig und Lombardei bestimmt und feierlich , daß sie weder Ei-genthum der Dynastie Oesterreich, noch Staatsbürger des neuenStaateS Oesterreich und Deutschland sein, sondern der Nationali-tät Italiens angehöre» wollen, so handeln Oesterreich und Deutsch-