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Einleitung.
ben hervorhebt. Nur zwei Corpscommandanten, den Fürstvon Hohenlohe, und einen Divisionsgeneral, den BaronMax Damas, finden wir in diesen Listen, welche nie unterNapoleon dienten, selbst der kurze Zeit in Spanien angestelltgewesene Vicomte Donadieu, der zu den sogenannten Ultra-Royalisten gezählt wird, hatte schon in den Feldzügen derRevolution unter Moreau gedient, und befehligte 1813 Na-tional-Garden im südlichen Frankreich. Der Fürst zu Hohen-lohe-Bartenstein ist schon seit langer Zeit als ein tapfererSoldat und als ein ausgezeichneter General bekannt, er ver-warf den Antrag Napoleons, die Beibehaltung seiner Sou-verainitat mit dem Eintritt unter die französischen Adler zuerkaufen, und hat daher nie unter dem damaligen Machtha-ber gefochten, doch was der Fürst in jener Schule versäumte,hatte er reichlich Gelegenheit, in der des Erzherzogs Karlseinzuholen. Die Wahl des Baron Max Damas, welcherspäterhin zum Kriegs-Minister ernannt wurde, erklärt sichdurch die zweite Ernennung vollkommen von selbst. Wasdie General-Majors oder Marechal - de - champs betrifft,so hat ein großer Theil derselben noch 1815 unter Napoleongedient, namentlich die Generäle Corpn, Bonemais, Schä-fer rc. Frankreich war durch die Siege der Verbündeten ausder Reihe der ersten Militärstaaten verdrängt, gelähmt durchunglückliche Kriege spielte es die Rolle, die in einem früherenund späteren Zeitraume fast alle Staaten Europas gespielthatten. Die zwei letzten Jahre haben diese Macht auf einenehrfurchtgebictenden Stand zurückgeführt, ohne daß dadurchdie Sicherheit der Nachbarstaaten gefährdet worden ist. Kei-nem der einzelnen Factionshäuprcr Gehör gebend, und jedefurchtsame Politik verachtend, hat Ludwig XVIII Frankreichan die große europäische Völkerfamilie angeschlossen, derenGrundsätze zu Aachen, Laibach und Verona aufgestellt, unddurch das Einwirken des Ganzen festgehalten wurden. Durchden letzten Fcldzug in Spanien hat Frankreich zu der Auf-rcchthaltung dieses angenommenen Systems das Seinige treubeigetragen. Es ist dabei mit jener Mäßigung zu Werke ge-