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2 (1847) Fünfzehn Friedensjahre. Aufenthalt in Russland, Rückkehr 1830. Feldmarschall Graf Gneisenau und General der Infanterie von Grolman. Die Citadelle von Antwerpen vom October 1830 bis Ende 1832. Aufenthalt in Holland / von Wilhelm von Rahden
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'ch stcrbc!" Der Matrose stürzt sich über Bord in's Wasser, unserHeldcnjüngling aber öffnet die Pulverkammer und eine ungeheureErplosion erfolgt, ein Donner durchzittcrt die Lüfte, Trümmer durchstrei-fn solche nach allen Richtungen. Todt, Alles todt; die freche Beleidi-gung des heiligen Paniers ist gerächt, die Kanonierschaluppe Nr. 2. cri-fn't nicht mehr. Dort drüben am Ufer fallen rauchende und vcrstüm-Nicltc menschliche Glicdmaßcn herab; der Quai selbst bedeckt sich mit blu-und verkohltem Holz und Eiscnstücken.

Van Spcyk, der junge Held, konnte die Entehrung seiner Flaggenicht überleben; er hat sich in die Luft gesprengt, mit sich alle die Nuch-ffn, welche es gewagt, des Vaterlandes Panier anzutasten; er hat mitfiiickn Tode die Dankbarkeit besiegelt, welche er schuldete.

In der Wiege schon verwaist, war van Spcyk im Findclhausc zu^Nistcrdam erzogen worden. Holland ward so seine Mutter, und Pa-Nwtismus seine trcucste Kindesliebe. Sanft und bescheiden, geehrt von^Hcn, dix ihn kannten, wußte er seine Energie und Charakterstärke fürAugenblicke jener großen Ereignisse aufzubewahren, in welchen sich der^nsch M H^d verewigt. Ihm hatte der Himmel solchen Ruhm^'gedacht, und Alt-Niedcrlands Glorie ward durch seine Unsterblich-es verherrlicht").

*) So, wie ich das Ereigniß hier erzählte, lebt es im Munde der meisten Hollän-der; auch berichtet es auf eben diese Weise der Verfasser von den mehrmals er-wähntenI)ix jaurs <I<! c->,»;,!>x,>o etc." Während meines mehrjährigen Auf-enthalts in Holland sind mir jedoch auch einige abweichende Versionen bekanntgeworden. Es gereicht mir daher zum Vergnügen, aus authentischen Berichtenund gerichtlich aufgenommenen mündlichen Aussagen der fünf geretteten Matro-sen, von denen zwei sich einige Augenblicke vorher in's Wasser stürzten, die dreiandern von der Erplvsion, wenn auch verstümmelt, doch lebend an'S Ufer gewor-fen wurden, hier Manches beifügen zu können, was den Thatbestand feststellt.Alle fünf stimmen in vier Hauptpunkten übcrcin, daß 1) die Kanonicrschaluppedurch eingetretene Ebbe und widrigen Wind an'S feindliche Ufer geworfen, wor-auf sogleich die Belgier gegen dieselbe angestürmt seien, und es durchaus nicht zu-gegeben haben, durch Aussetzung des kleinen Bootes und vermittelst eines TaucSdie Kanonicrschaluppe wieder stott zu mache», daß 2) weder die holländische Flaggeh-rabgcriffen, noch die belgische aufgehißt worden, aber eben geschehen sollte, daß2) van Spcyk mit völliger Ruhe und Uebcrlegtheit seinen für ähnliche Fälle schon°st ausgesprochenen Entschluß erst dann ausgeführt habe, als jedes andere Mittel,solches zu umgehen, »»anwendbar gewesen, und endlich 4) daß das Anzünden der