Buch 
5/2 (1815) Geschichte Helvetiens seit dem Frieden von Tilsit bis zur Beschwörung des neuen Bundes / von M. Markus Lutz
Entstehung
Seite
438
JPEG-Download
 

438

Verfassung bey ihm eingeführt werden sollte,von Schwor verlassen glauben, und er würdedarüber muthloS werden. Wenn jene Einfüh-rung unterbleibt, s» kann Schwyz die Ruhe undden Gehorsam der Bewohner von Uznach ver-bürgen, und für den Lanton St. Gallen wer-den sich also keine nachtheiligen Folgen darausergeben. Würd« man hingegen mit gewaltsamenMaaßnahmen die neue Verfassung in jener Land-schaft einführen wollen, so müßten, dadurch ver-anlaßt, neue Unruhen, nicht nur im KantonSt. Gallen, sondern auch in andern GegendenauSbrechen; denn auch die gegenwärtige Ruhesey vielmehr der Mäßigung der Regierung vonSchwyz, als der Waffengewalt zu verdanken.

In verschiedenem Sinne wurde über dieseEröffnung in der Tagsavung gesprochen undgestritten. Schonende Rücksichten, sowohl fürSchwvz, als St. Gallen, wurden von den Kan-tvnsgeiandtrn in Menge angeführt. Die Aner-kennung der Rechtstitel von Schwyz, behaupteteder eine Theil derselben, würde einen vollenDrittdeil der Schweiz der Wlllkühr der andernPreis geben, während wieder einige dafürhielten, dir Tagsatzung müsse entweder von ih-ren genommenen Beschloßen zurückkommen, odermit Gewalt sich der Gewalt von Schwyz wider-