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Grunde/ weil an solche Einführung von den Vorelternnicht einmal gedacht worden. Ein angesehener Raths-Herr in Zürich, Rudolf Wertmüller/ wurde wegeneinigen freien Reden/ z. B. wegen der Behauptung,daß die eidgenössische GlaubenSbekeinitniß eben so voll-kommen nicht wäre, um 1200. Pfunde gebüßt, zurAbbitte vor dem Kirchenrathe verurtheilt, und für einganzes Jahr von den Rathsversammlungen ausgeschlossen.Ein anderer Bürger, Hans Ulrich Stuz, wurde wegengeäußerter Zweifel über die Dreieinigkeit, zur Kirchen-buße und zum Widerrufe verdammt.*) Je mehr sichwährend der Verwirrung des dreißigjährigen Kriegesdie Gemüther in entgegengesezte Meinungen zu theilengeneigt waren, desto mehr glaubten sich die Wächterder Bundcslade, auch sonst sehr gelehrte und verdienst-volle Männer', ein Breitinger, Hosvinian, Stucks,Hottinger, zum Eifer gegen die Profanen berechtigt.Aus Frankreich und aus Holland brachten die Studirendctheologische Schleichwaare nach Hause, deren Verkaufum so viel mehr die alten Meister vom gelehrten Hand-werke erbitterte, je mehr ihr eigener Kram dabei Gefahrlief, liegen zn bleiben. Zur Abhaltung solcher Blut-scenen der Disputirsucht, wie es die holländischen waren,wagte man zuweilen Vorkehrungsmittel, die ebenso geschikt waren, jene Scenen zu erwekcn, als zu
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*») Zürcher Acta eccles. T. IV. S. i;p.
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