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(24Nsvemb.) erwarten, geharren unter Anrufung götl^lichen Beistandes,
Unsrer insonders hochgeehrten Herren getreuen, li«*den Bundsgenossen!
Geben in Chur den 16 /L Rovemb. 1798.
Dienstwilligste,
Die Häupter Landes - und BundeSobersten undKriegsräthe des Freistaats der drei Bünden.
Zugleich haben wir nothwendig erachtet, Euch, dieherrschenden Rathe und Gemeinden zu ersuchen, alleund jede Euere StaatS-und Gerichtsangehörige bei'mEid aufzufodern, steh bestimmt zu erklären: Ob der eintoder der andere dem oft bemeldtcu Zschokke einige Voll-macht oder Auftrag ertheilt habe oder nicht ? —
4.
Eingenommene Erklärung der Gemeinde Malans inBetreff der dem B. Zschokke abgegeben haben sol-lenden Vollmacht.
„Laut dem von dem Hochlöbl. Kriegsrath von Chur,durch die L. Standesdeputation von Maienfeld zuge-kommenen Befehl, haben wir nicht ermangelt auf heuteNachmittag um 2 Uhr, die Gemeinde zusammen zu hab- ,reu; wo dann alle anwesenden GemeindSgenossen ein-