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Malans, sowohl vor der unglüklichen Revolution in»lezten Oktober , als was Sie nachher bei den BehördenHelvcticnS und Frankreichs zur Erledigung oder dochzur möglichen Erleichterung unserer theursten Mitbür-ger/ und zur Empfehlung unserer sämmtlichen Gemeindethaten; dieser viclgültigen Verwendung ist es gröftentheilszu verdanken , daß unser Vaterland von dem Joch ittn-und ausländischer Tirannei befreit/ und sich selbst wie-der zurük gegeben wurde. —
Wenn schon diese unsere Empfindungen etwas spätererscheinen als jene unserer Nachbarn/ und die unsererLandesrcgirung selbst / so zweifeln Sie deswegen keines-wegs an der Lebhaftigkeit noch an der Aechtheit dersel-ben; so wie wir Sie / Bürger/ nicht sowohl unserergerechten Hochachtung , als unserer dankvollstcn Liebeversichern können.— Wie sehr würden wir uns freuen/Sie bald als Mitbündner auch in Malans zu empfangenund zu umarmen!
Gruß / Liebe und Hochachtung.
Die Munizipalität der GemeindeMalans.
3.
Schreiben der provisorischen Landesrcgirung Grau-bündenS.
Chur/ den Sten April 1799.
Bürger /
Die gegenwärtige Regirung BündenS bat es sich zurPflicht gerechnet / unter den viele» ungerechten Verfü-gungen und Dekreten des ehemaligen Kriegsrathes vor-