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Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde : für den allgemeinen praktischen Gebrauch / von G. Fr. Kolb
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Anhang. Zur Philosophie der Statistik.

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andern das Volk sich alljährlich verständigte, dieselbe Anzahl Heirathenabzuschliessen, und dieselben in gleichheitlicher Weise unter die einzel-nen Provinzen, unter Stadt und Land, unter Junggesellen, Mädchen,Wittwer und Wiltwen zu vertheilen. Nach Spuren eines menschlichenWillens könnte man nur etwa in dieser sich gleich bleibenden Verthei-lung suchen; sicherlich hat Niemand daran gedacht, dieselbe willkür-lich hervorzurufen. Noch mehr. Es könnte scheinen, als ob eigenegesetzliche Bestimmungen beständen, welche für die verschiedenenAltersclassen je nur eine bestimmte Anzahl von Ehebündnissen bewil-ligten (oder vielmehr: solche geböten und wie eine Steuer forderten) ;

eine solche Regelmässigkeit herrscht in dieser Beziehung. . . Der nochnicht 30 Jahre alte Mann, welcher eine Frau von 60 Jahien heirathet,ist doch sicherlich nicht durch ein Verhängniss oder eine blinde Leiden-schaft getrieben; er befindet sich im Falle, seinen freien Willen im voll-sten Umfang anzuwenden. Und dennoch kam er dahin, diesem andernBudget, das nach den Gebräuchen und Bedürfnissen unsers Gesell-, Schaftsorganismus geregelt ist, seinen Tribut zu entrichten; und geradediese budgetmässigen Steuern werden mit grösserer Regelmässigkeitabgetragen, als jene, die man an die Staatscasse zu leisten hat.

Das von Quetelet besonders erwälinteVerhältniss ist aber um so merk-würdiger, als es selbst in denjenigen Jahren bestätigt wird, welche (z. B.in Folge von Theuerung) eine Verminderung der'Heirathen überhaupt er-geben. Gerade in solchen Ausnahmsjahren hält sich die Zahl der anormalenEheabschlüsse nicht blos auf der gleichen Höhe wie früher, sondern siescheint sogar noch um etwas zu steigen. Wenigstens lässt solches dasvon Adolph Wagner hervorgehobene Beispiel aus Oesterreich annehmen.In diesem Staate betrug die Zahl der Eheabschlüsse im J. 1852 316,800,wovon 231,900 zwischen Ledigen und 85,000 zwischen Brautleuten,von denen ein Theil oder beide Theile verwittwet waren. Im J. 1855sank die Gesammtzahl der Heirathen auf 245,000 herab; die enormeVerminderung von 72,000 traf indess ausschliesslich auf dieNormalehen(zwischen Ledigen), die auf 156,000 gesunken waren, während sich dieanormalen Heirathen sogar bis zu 79,000 vermehrten. Aber 1852 ko-stete der Metzen Weizen nur 3,85 fl., 1855 dagegen 6,04 fl. österr. W.Es scheint darin die Andeutung zu liegen, dass gerade in schlimmenZeiten die (schon einen stabileren bürgerlichen Besitz geniessenden) Ver-wittweten mehr Gelegenheit zur Wiederverheirathung finden als sonst.Manche, die sich ohne die Ungunst der Zeit ebenfalls verheirathet habenwürden, und zwar mit bisher Ledigen, wählen nun in der Classe derVerwittweten (oder Geschiedenen).

»Man glaube nur nicht«, fährt Quetelet, übereinstimmend mit demvon uns bereits Gesagten fort, »dass die Heirathen die einzige Abthei-lung gesellschaftlicher Thatsachen bilden, welche einen so regelmassigenund stetigen Gang aufzuweisen haben. Mit den Verbrechen verhältes sich ebenso, und sie ziehen alljährlich die Strafen im gleichen Ver-hältnisse nach sich. Dieselbe Gleichmässigkeit lässt sich bei den Selbst-verstümmelungen nachweisen, um sich der Conscnption zu entziehen,bei den Summen, welche in öffentlichen Spielhäusern gesetzt wer-den ; ja sogar bei den der Post übergebenen, ungenau oder unrichtig