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der Las Land meiden, oder die Religion ändern. --Bey ihren Hochzeitfesten durfte kein Prediger dasTischgebcth halten, und überall war ihnen das Sin-gen der Psalmen verboten. — Wenn steh ein Re-formirter mit einer Katholikin verlobt, so wurdensie entweder an den Pranger gestellt, oder sie muß-ten drei Sonntage nach einander mit Ruthen undbrennenden Kerzen in der Hand wahrend des Got-tesdienstes beider Religionsparteien vor der Kirch-thüre knieen. — llnehliche Kinder wurden, obgleichder Vater reformirt war, in dem katholischen Glau-ben erzogen. (Alles gegen die Verträge von denJahren i;r8. i;-s. r;;z. i;ay. 1596- r6oi. >H. Wurden die Rcformirren zu Beobachtung katho-lischer Gebräuche genöthigt. Ihre Prediger lasenden englischen Gruß ab der Kanzel. Die Eidschwürethaten sie auf katholische Weise. Auf die Gräbersielten sie Kreuze. Beym Geläute entblößten siedas Haupt. Nicht nur die Aposteltage, son-dern bald jede katholischen Feste mußten sie feiern,m. Durch Verheiffungen und Drohungen verleiteteman sie zum Abfalle. Johann Grob von Kapelhatte die leibliche Schwester seines eigenen Weibesgeschwängert; unter der Bedingung des AbfalleSwurde er begnadigt. — Nicht weniger groß warendie politischen Beschwerden, z. V. die Einführungheimlicher Kundschaft, übertriebene Geldbuffen,
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