strafung Mahners und seiner Gehilfen übergab maneinem besondern Gerichte zu Ilanz. In Gunstendes jungen Maßners schrieb man nach Frankreich.Wegen Verlezung des Territorialrechtes wurde Maß-ner / der Vater , auch von den Lantonen verfolgt.Auf seinen Kopf boten sie roo ReichSthalcr. Obi-ges Urtheil erklärte Maßner als partheyisch und un-förmlich. Bereits gewann er den Zehn-GerichtenBund. Dieser Bund erwählte ihn zum Landvogtenach Meyenfcld. In Meyenfeld ritt er mit 240.Pferden ein. Nichts desto weniger sezte man gegenihn auf den 1;. Juni 1711. das Strafgericht zuIlanz an. Er entließ den Großprior seines Arre-steS/ und flüchtete sich nach Wien. Vor der L00S-lassung verpflichtete sich der Großprior schriftlich,daß er den Prozeß gegen Maßnern nicht weiter forb-sezen / und zur Befreyung so wol des jungen Maß-ners als des in Solotkmrn aufgehobenen Haupt-Mannes Reinaud alles nur mögliche beytragen, wi-drigenfalls nach Verlauf von drei Monaten sich wie-der im Arrest einstellen wollte. Durch die Zwischen-kunst der auswärtigen Gesandten wuchs die Verbit-terung. Der englische Gesandte gerieth in Lebens-gefahr. Von einigen französischen Mietlingen (wieman vermuthete) wurde er bey dem Bade zu Pfef-fers meuchelmörderisch sehr übel verwundet. DurchFlucht entgiengen die Thäter der Strafe. Bey dem
Straf-