schof die Stadt Pruntrut in ihrer Polizeyordnung.;) Er beraubt sie in Absicht auf den Salzkaus unddas Iagdrecht der ehmaligen Vortheile u.s. w. Zu-gleich überreichte der Syndik theils den FrciheitS«bricf, welchen schon im 2 . irgsi. Kaiser Rudolfder Stadt Pruntrut ertheilt hatte/ theils die Pri-vilegien, welche ihr seit dem I. »309. bis 170;.die Bischöffe ununterbrochen bestätrigt hatten. Nachwiederholten Verhören und Nachforschungen schrie-ben nun den 19. Sept. 1734. die cidgenößtschcn Ge-sandten an den Bischof nach Bellclay , daß keineAussöhnung möglich sey, wofern man nicht ebenso wohl die Freiheiten des Unterthans handhabe,als die Vorrechte des Fürsten. Durch zweideutigeErklärungen zog der Fürst das Geschäft in dieLänge. Den Z. Merz 17z;. ließ er den Landstän-den durch die eidgenössischen Gesandten folgendeAeusserung mittheilen : „Sie sollten Zufolge des„kaiserlichen Provisionalurthels vom 6. Oktober„17z-. die landesfürstlichen Rechte, so wie sie bey„Antrettung der jtziqen Regierung in Uebung ge-„wesen, bis zu endlichem Anstrage der Sachen ge-horsam anerkennen." Die Gesandten verreiseten. *)Unwirksam blieben so wohl ihre Vermittlung als
die
*) Von dieser Zeit an herrschte zwischen den kathol.Cantonen und dem Bischöfe von Basel langerkeine nähere Verbindung.