ger. Mit grosser Mehrheit wird vor dem grossenRathe ein solches Scherbengericht verworffcn. Dadie Bürger auf diesem Wege zn kurz kommen, soschlagen sie gegen Trembley ein förmliches Tribu-nal vor. Auch bey einem solchen äussert manchesRathsglied seine Meinung ungern. Auf den Vor-schlag des ersten Syndiks trctten alle Glieder, diemit Trembley und seinen Mitarbeitern verwandtsind, in Abstand. In der grossen Ratbsversamm-lung bleiben nur achzig Beysizer übrig. Auch siefällen zwischen den erhizten Parteyen nicht gernein Urtheil. Lediger Dingen weisen sie das ganzeGeschäft zurük an den kleinen Rath, und auch dieserlehnt es von sich. Zur Beendigung desselben sezierein Kommitte nieder, und zwar aus fünf kleinenund acht grossen Räthen, aus den vier ersten Geist-lichen und den vier und dreißig Stellvertretternder Bürgerschaft. Während der Siznngen des Kom-mitfts langt den g. Dezember der Bericht ein,daß der Canton Bern aufs neue eine Gesandtschaftnach Genf fchiken werde. Sogleich nöthigen dieBürger den kleinen Rath, auf alle Walle, beson-ders aber auf der schweizerschen Seite Kanonen znpflanzen. Dagegen erhebt den z. Dezember dergrosse Rath bittere Klagen. Man führt die Kano-uen ab. Inzwischen versammeln sich die Bürgev--Compagnienweise. Die Ausschüsse erhizen sie; sie
be.