Drittes Kapitel»
Tos den Feld werken, blos au» Erde und Hol?,
A. Reduten und einzelne Schanzen,.
IVIan wird im La-ufe dieses- Werkes bemerkt haben,- welche Ueberjegenheit der An-griff über die Verteidigung der Festungen behauptet. Noch gröfser ist die Ueberle-genheit der Kriegsschiffe über die Strandwerke} und ich werde im folgenden zeigen,dafs der Angriff der Feldweike, durch ihre natürlich schwache Beschaffenheit so wiedurch die schlechte Anordnung der Verteidiger, bei weitem mehr Vortheile dar-bietet.
Wenn man schwach ist, verschariZt man sieh. Man kann aber auf zweierlei Weiseschwalch seym: an Zahl', oder durch die grofse Ausdehnung des Terrains das man. be-setzen m-ufs. Zehn Tausend Marin sind schwach gegen-.fünfzig Tausend, und müssensich verschanzen, um ihnen Widerstand zu leisten: 50000 sind im Gegenteil schwachgegen 10000, sobald sie eine zu grofse Landstrecke einnehmen sollen. Versclianzun-gen müssen die beiderseitigen Kräfte ausgleichen, und selbst dem Schwächeren Vor-teile gewähren. Der Zweck aber wird verfehlt, sobald dies nicht geschieliet. Manmache daher gute,-nicht- zu erstürmende Verschanzungen, oder gar keine! Ich wagezu behaupten: dafs alle Feldwerke, die nicht in jene Cathegorie gehören, schädlich■sind, anstatt Nützen zu bringen. Auf grofse Strecken ist jene Bedingung nicht zu er-füllen; man beschränke sich daher auf gewisse Punkte, in schicklicher Entfernung voneinander,- die mit Vortheil unterstützt werden können. Diese Punkte müssen derWichtigkeit des Gegenstandes, der Zeit welche man auf ihre Einrichtung wendenkann, und den dazu vorhandenen Mitteln entsprechen; der Grundsatz aber bleibt un-ter allen Umständen derselbe.
In den verschiedenen Zweigen' der Kriegskunst giebt es gewtsse unwandelbareGrundsätze, die aus der Natur der Sache fliefsen, und die man notwendig befolgenmufs. Ich darf mir schmeicheln, in Rücksicht der Festungswerke diese Grundsätze fest-gestellet, und ihnen gemäfs verfahren zu haben, »Hier werde ich dasselbe beobach-ten; überzeugt, dafs nichts gut ist, was nicht auf sicheren Grundsätzen beruhet.