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ruugsunternehmungcn, Damm- und Hafenbauten u. s. f. anwenden. Dennebensosehr als diese Anstalten und Einrichtungen mittelbar oder unmittel-bar allen Staatsangehörigen zu Gute kommen; ebenso auch die Staats-bahnen. Wenn der Staat durch den Bau einer Bahn Arbeit und Capitalnach gewissen Gegenden des Landes lenkt und ihm das zum Vorwurf ge-macht wird, so werfe man ihm doch auch vor, daß er durch die Gründungeiner Universität das geistige Leben verschiebt, an einen gewissen Punkthinlenkt. Man darf einzelne Thätigkeiten des Staates nicht aus ihremZusammenhange mit der Gesammtthätigkeit desselben reißen. Thut mandieß dennoch, wie bei diesem Einwürfe gegen die Staatsbahnen geschieht':dann wird sich für jede Staatseinrichtung irgend ein oder mehrere Staats-angehörige finden, die durch diese Einrichtung benachtheiligt werden. Durchden Bau jeder Staatsstraße werden nach dieser Anschauung alle Orte be-nachtheiligt, die an keiner Staatsstraße liegen. Was überhaupt von denVortheilhaften Wirkungen des modernen Weltverkehrs gesagt werden kann:das gilt zunächst für das gesammte Verkehrsnetz, für alle Bahnen, Land-und Wasserstraßen. So wie man anfangen will, einen einzelnen dieserVerkehrswege wegen vorgeblicher Benachteiligung der nicht von ihm durch-zogenen Gebiete zu bemängeln, müßte man, um consequent zu sein, alleVerkehrswege zerstören; denn jeder einzelne benachtheiligt ja alle Gebiete,welche er nicht durchzieht.
2) Man wendet ein, daß jene Gegenden, welche die Kraft dazu haben,ihre Bahnen aus eigenen Mitteln bauen und jene, welche diese Kraft nichthaben, auf den Besitz von Eisenbahnen verzichten sollen. Aber man über-sieht dabei, daß durch den Eisenbahnbau seitens des Staats in einer Ge-gend, welche ihre Bahnen nicht selbst bauen kann, diese ganze Gegend wirth-schaftlich gehoben wird und durch ihre vermehrte Steuerkraft reichlich wiederersetzt, was der Staat für sie verwendet.
II. Sollten aber auch all diese Vorwürfe und Anklagen gerechtfertigtsein, sollte es wahr sein, daß durch den Staatseisenbahnbau Capital undArbeit, Verkehr und Wohlstand willkürlich verschoben werden, so träfe dieVerschuldung daran den Staat nicht allein, wenn er Staatsbahnen baut,sondern auch dann, wenn er Privatbahnen durch die Ertheilung des Expropria-tionsrechtes möglich macht. Es sind demnach jene Anklagen, auch wennman sie überhaupt begründen könnte, zurückzuweisen, solange die Privatbah-nen nicht ohne alle Hülfe des Staats, auch ohne Expropriationsrecht in'sLeben treten. Man muß nur consequent sein. Aber die Vertheidiger derPrivatbahnen sind dieß nicht. Wenn der Staat den Privatbahnen durchExpropriationsrecht, Zinsengarantie rc. auf die Beine hilft, wäre er un-schuldig an den durch die Bahnen verursachten Verkehrsanomalien, wenner selbst baut, wäre er schuldig! Welche Inkonsequenz! Wenn der Staatseinen Angehörigen Eigenthum auf dem Zwangswege abkauft, damit einePrivatgesellschaft ihr Schienengeleise darüber legen kann: ist das etwa leich-ter zu vertheidigen, als wenn er mit dem Credit der gcsammten Steuer-