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während einen Theil der Arbeitskräfte in Anspruch,und es sollen die Lernenden, sobald sie die nöthigeFertigkeit in einzelnen Handarbeiten erworben haben,hierzu mit den eigenen geschickten Gehülfen verwendetwerben; außer diesen sollen aber in der Anstalt alleneu erfundenen Arbeits, und Fabriks* Maschinen ic.Motoren gemacht, zur Einsichtnehmung von Fabri.ranken und Gewerbtreibenden als Muster zur Nach-ahmung aufgestellt, hierauf aber an dieselben zumAnfange oder schwunghaften Betriebe dürftiger, oderfleißiger Gewerbtreibenden und Oeconomen als Preiseabgegeben werden. -*■