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K rie g s-Ministerium.
Einsetzung eines Kriegs- oder Defensionsrathes den 3. Juny 1619;Hofkriegsrath (als Borrecht für Bayern) nach der Belchnung Herzog Ma-ximilian I. mit der Ehurwürde 1623; Einverleibung des churpfälzischenKriegsrathes mit demselben >779; Abtheilung in 4 Departements für dasPersonelle, das Oekonomische, die Bewaffnung, die Contrôle und Justiz(zugleich Bildung einer Kriegsconferenz statt des Kriegsreferates im Ge-heimenrathe) 1788; Umbildung in ein Oberkriegscollegium >799; Auflö-sung in eine geheime Kriegs - Cabinetskanzley, einen Kriegsjustiz - undKriegsökonomie-Rath, (erstere in unmittelbarer Entscheidung der Personal-und Dienstsachen durch den Churfürsten) 1801; Umbildung der geheimenKriegs -Cabinetskanzley in ein geheimes Kricgsbüreau 1804 ; Erhebungdesselben zum geheimen Ministerium des Kriegswesens >808; Bildung alsStaatsministerium der Armee 16. Apr. 1817; Auflösung des Ober-Admi-nistrativ - Kollegiums (seit >817 so genannt für Kriegsökonomie-Rath)und Organisation des Staatsministeriums in 3 Sectionen „des Dienstes,der Administration und der Justiz" 1822; Umbildung desselben 1825 und>826 unter der Benennung Kriegsministerium; Formation wie folgt 31Jan. 1829
Dirigirender KriegS-Minister.
Gumppenberg, Anton Frh. v., Exc. 9. Juny 1839. GM. Jnh. des JR.
Nro 4. RRth. H-3. K2. KI. -A. FEL5. GE1. HL1. Joh3. PCb.
RStl.
Sekretariat des Ministers.
Adjutant: Manz, Wilhelm, Hptm. im GQMstrSt. 6F4s. GDF.
Gch.Secretär: Pfändler, Baptist, 30. März 1838.
Dem Minister beigegeben: Gumppenberg, Joseph Frh. von, Hptm. imGQMstrSt. BdZ.L3.
Krieg» - Rath.
Präsident: Der Kriegs-Minister.
Mitglieder: Der General-Quartiermeister.
Der Chef des Artillerie - Corps.
Der Chef des Ingenieur-Corps.
Ein General von der Infanterie.
Ein General von der Cavalerie.
Der Chef des Gendarmerie-Corps.
Der General - Berwaltungs - Direktor.
Der Präsident des Gen.-Auditoriats, oder ein Referent imJustizw.Ein Stabsoffizier für die Protokollführung.
Ausser den Sections - Chefs können noch berufen werden:die einschlägigen Referenten.
Für concrète Fäll« können berufen werden:
Der Commandant des Cadeten - Corps.
Der Vorstand der Armee-Remontirung.
Der Vorstand des Armee - Montur-Depots.
Ein General der Landwehr.
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