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Eisenbahn-Handbuch zum Gebrauch für das Publikum, für Beamte und Behörden im Deutschen Reich / nach amtlichen Quellen bearbeitet von Julius Schwarzkopf
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Bekanntmachung, betreffend die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands.

Vom 5. Juli 1892.

Gemäss der vom Bundesrath in der Sitzung vom 30. Juni 1892 und 12. Mai 1898 auf Grund der Artikel 42 und 43 der Beiehsverfassungund im Anschluss an die Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands gefassten Beschlüsse tritt an die Stelle der Signalordnung fürdie Eisenbahnen Deutschlands vom 30. November 1885 nachstehende

Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands.

i.

Signale mit elektrischen Läutewerken und Hornsignale.

Die Signale mit elektrischen Läutewerken sind zu gebenwie folgt: , ,, .

1. Der Zug geht in der Dichtung von A nach B (Abmeldesignal):

Einmal eine bestimmte Anzahl von Glockenschlägen.

2. Der Zug geht in der Bichtung von B nach A (Abmeldesignal):

Zweimal dieselbe Anzahl von Gloekenschlägen.

3. Die Bahn wird bis zum nächsten fahrplanmässigen Zuge nichtmehr befahren (Buhesignal):

Dreimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen.

Dieses Signal kann auch angewandt werden, um anzuzeigen,dass ein signalisirtei Zug nicht kommt.

4. Es ist etwas Aussergewöhnliches zu erwarten (Gefahrsignal):

Sechsmal dieselbe Anzahl von Gloekenschlägen.

Diese Signale können ausserdem auch mit dem Horn gegebenwerden wie folgt:

la. Einmal die Tonfolge lang, kurz, kurz, lang.

2 a. Zweimal die Tonfolge lang, kurz, kurz, lang.

3 a. Einmal vier lange Töne.4 a. Zweimal vier kurze Töne.

II.

Handsignale der Wärter und Scheibensignale.

Die Handsignale der Wärter sind zu geben wie folgt:

5. Der Zug soll langsam fahren:

bei Dunkelheit:

Der Wärter hält die Handlaternemit grünem Licht dem Zug ent-gegen.

bei Tage:

Der Wärter hält irgend einenGegenstand in der Bichtung gegendas Gleis.

6. Der Zug soll halten (Haltsignal):

bei Tage:

Der Wärter sehwingt einen Ge-genstand im Kreise herum.

An Stelle dieser Signale könnenwerden wie folgt:

5 a. Der Zug sollbei Tage (Sig. 5a s. S. 63):

Am Anfang und am Ende einerlangsam zu durchfahrend. Streckesind runde Stockscheiben auf-gestellt. Dem kommenden Zugezugekehrt muss die erste Scheibegrün mit weissein Bande ge-strichen und mit A bezeichnet,die letzte weiss gestrichen undmit E bezeichnet sein.

bei Dunkelheit:DerWärter schwingt seineHand-laterne im Kreise herum, welche,sofern es die Zeit erlaubt, rothzu blenden ist.

auch Scheibensignale gegebenlangsam fahren:

bei Dunkelheit (Sig. 5a s. S. 63):

Am Anfang und am Endeeiner langsam zn durchfahrendenStrecke sind Stocklaternen auf-gestellt. Dem kommenden Zugezugekehrt muss die erste Laternerünes, die letzte weissesicht zeigen.

6 a. Der Zug sollbei Tage (Sig. 6 a s. S. 63):Vor einer unfahrbaren Gleis-strecke sind rechteckige Stock-scheiben aufgestellt. Dem kom-menden Zuge zngekehrt muss dieScheibe roth mit weissemBande gestrichen sein.

halten (Haltsignal):

bei Dunkelheit (Sig. 6 a s. S. 63):

Vor einer unfahrbaren Gleis-strecke sind Stocklaternen auf-gestellt. Dem kommenden Zugemuss rothes Licht zugekehrtsein.

Haltsignal und heim Fahrsignal für das durchgehende Gleis sind dieunteren Arme senkrecht gestellt und zeigen die unteren Laternenkein Licht.

Die dem Zuge entgegen rothes oder kein Licht zeigenden La-ternen müssen nach rückwärts volles weisses Licht und die demZuge entgegen grün leuchtenden Laternen müssen nach rückwärtstheilweise geblendetes weisses Licht (Sternlicht oder matt-weisses Lieht) zeigen.

Die Signale am Signalmaste mit mehreren Armen sind zu gebenwie folgt:

9. Halt für das durchgehende und abzweigende Gleis:

bei Tage (Sig. 9 s. S. 63):Oberster Signalarm nach rechtswagerecht gestellt.

bei Dunkelheit (Sig. 9 s. S. 63):B o t h e s Licht der obersten ,Signallaterne.

10. Fahrt frei für das durchgehende Gleis:

hei Tage (Sig. 10 s. S. 63):Oberster Signalarm schrägrechts nach oben gestellt (untereinem Winkel von etwa 45 Grad).

hei Dunkelheit (Sig. 10 s. S. 63):

Grünes Licht der obersten;Signallaterne.

11. Fahrt frei für einbei Tage (Sig. 11 s. S. 63):

Zwei (beziehungsweise die bei-den oberen) Signalarme schrägrechts nach oben gestellt (untereinem Winkel von etwa 45 Grad).

abzweigendes Gleis:bei Dunkelheit (Sig. 11 s. S. 63);

Grünes Licht der beiden (be-ziehungsweise der beiden oberen)Signallaternen.

12. Fahrt frei für ein anderes abzweigendes Gleis:

hei Tage (Sig. 12 s. S. 63):Alle drei Signalarme schrägrechts nach oben gestellt (untereinem Winkel von etwa 45 Grad).

bei Dunkelheit (Sig. 12 s. S. 63):

Grünes Licht der drei Signal )laternen.

Die Signale 7 bis 12 dienen als Einfahrtssignale, Ansfahrtssignale, iBlocksignale, sowie innerhalb der Stationen zur Deckung einzelne:Gleise oder Gleisbezirke und auf freier Bahn zur Deckung von Ab-Jzweignngen, Drehbrücken und sonstigen Gefahrpunkten.

Die Anbringung von Signalen für entgegengesetzte Fahrtrichtungen |an ein und demselben Signalmaste ist gestattet.

IV.

Vorsignale,

Wo die Stellung des Signals an einem Signalmaste schon in einerfgewissen Entfernung vor dessen Standort kenntlich gemacht wird.|ist ein mit jenem Signal in Abhängigkeit stehendes Vorsignal auf-zustellen. Dasselbe soll ans einer um eine Achse drehbaren, runden!Scheibe, mit welcher eine Laterne verbunden ist, bestehen. DitjSignale sind damit zn geben wie folgt:

13. Das Signal am Signalmaste zeigtHalt:

bei Tage (Sig. 13 s. S. 63):Die volle runde Scheibe demZuge zugekehrt.

bei Dunkelheit (Sig. 13 s. S. 63):

Grünes Licht dem Zuge ent-,gegen.

Nach rückwärts zeigt die La !terne volles weisses Liebt.

14. Das Signal am Signalmaste zeigtFreie Fahrt:

bei Tage (Sig. 14 s. S. 63):Die Scheibe parallel zur Bahnoder wagerecht gestellt.

bei Dunkelheit (Sig. 14 s. S. 63):

Weisses Lieht der Later»!|dem Zuge entgegen.

Nach rückwärts zeigt die Lajterne theilweise geblende-tes weisses Licht (Sternhell!oder mattweisses Licht).

V.

III.

Signale am Signalmaste.

Die Signale am Signalmaste sind zn gehen wie folgt:

7. Halt:

bei Tage (Sig. 7 s. S. 63): I bei Dunkelheit (Sig. 7 s. S. 63):

Signalarm nach rechts wage- Bothes Licht der Signal-recht gestellt. [ laterne.

8. Freie Fahrt:

bei Tage (Sig. 8 s. S, 63):Signalarm schräg rechts nachoben gestellt (unter einem Winkelvon etwa 45 Grad).

bei Dunkelheit (Sig. 8 s. S. 63):

Grünes Licht der Signal-laterne.

Erscheint es erforderlich, die Stellung des Signals bei Dunkel-heit auch nach rückwärts erkennbar zu machen, so zeigt die Laternedorthin bei Haltstellung volles weisses Licht, hei Fahrtstellungtheilweise geblendetes weisses Licht (Sternlicht oder matt-weisses Licht).

Wo es für nothwenäig erachtet wird, die Ablenkung der Zügevom durchgehenden Gleise durch Signale an einem und demselbenSignalmaste kenntlich zu machen, erhält der letztere zwei oder dreiArme und die gleiche Zahl Laternen über einander. Die unterenArme und Laternen werden zur Signalgebung nur verwendet, wenneine Ablenkung vom durchgehenden Gleise stattfinden soll; beim

Signale am Wasserkrahnen.

Der Ausleger des Wasserkralines ist am Ausgusse desselben 1Dunkelheit mit einer Laterne zu versehen.

15. Der Ausleger des Wasserkrahnes lässt die Durchfahrt frei:bei Tage (Sig. 15 s. S. 63):

Der Ausleger steht parallel zurBichtung des Gleises.

bei Dunkelheit (Sig. 15 s. S. 63)1We i s s e s Licht der an dem AuHleger des Wasserkrahnes befinafliehen Laterne.

16. Der Ausleger des Wasserkrahnes sperrt die Durchfahrt:

bei Tage (Sig. 16 s. S. 63):Der Ausleger steht quer zurBichtung des Gleises.

bei Dunkelheit (Sig. 16 s. S. 63)|Bothes Licht der an dem A®leger des Wasserkrahnes beimliehen Laterne.

VI.

' Weichensignale.

Die Signale an den Weichen müssen sowohl bei Tage als WjDunkelheit durch ihre Form erkennen lassen, ob die Weiche aufgerade Gleis gestellt ist, oder nach welcher Seite die Ablenkung "Ifolgt. Das rothe und das grüne Signallicht sind für dio WeiM|.Signale nicht zu verwenden, sofern dieselben nicht im einzelnen])» 1 ',zugleich als Haltsignal oder Langsamfahrsignal dienen sollen.

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