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Eisenbahn-Handbuch zum Gebrauch für das Publikum, für Beamte und Behörden im Deutschen Reich / nach amtlichen Quellen bearbeitet von Julius Schwarzkopf
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146
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Beförderung von Personen: Fahrpläne. Fahrkarten.

tag, Mittwoch und Freitag von Konstantinopel nach Wien (sieheOrient-Express).

c) DCr Nord-Süd-(Brenner-)Express zwischen Berlin undVeronaMailand täglich; (im Winter Donnerstag und Sonntagvon Mailand nach Nizza und. Cannes, sowie von Cannes und Nizzanach Mailand).

d) Der WienNizzaCannes-Express im Winter täglich, imSommer eingestellt, wöchentlich auch einmal zwischen St. Peters-burg und Wien.

e) Der BerlinBudapestOrient-Express zwischen Berlinund Budapest (über Breslau) täglich; Dienstag, Donnerstag undSonntag von Budapest nacli Konstantinopel (über Belgrad, Sofia)und Montag, Mittwoch und Freitag von Konstantinopel nachBudapest (siehe Orient-Express).

f) Der Orient-Express zwischen ParisWienBudapest (überStrassburg, Karlsruhe, Stuttgart, München) täglich; Dienstag,Donnerstag und Sonntag von Budapest (über Belgrad, Sofia) nachKonstantinopel und Montag, Mittwoch und Freitag von Konstan-tinopel nach Budapest; Mittwoch und Samstag von Budapestüber Bukarest nach Constantza und Konstantinopel, Samstag undDienstag von Konstantinopel nach Budapest (siehe unter b).

g) Der ParisKarlsbad-Express vom 15. Juni bis 15. Septbr.täglich über Strassburg, Karlsruhe, Nürnberg.

h) Der Amsterdam Mons-Express zwischen Amsterdam-HaagBrüssel und Mons täglich.

i) Der Möditerranöe-Express Dienstag, Donnerstag und Sams-

tag von Paris über Lyon, Marseille, Cannes, Nizza nach Venti-miglia und San Remo und von San Remo nach Paris (nur imWinter, letztmals am 10. bezw. 15. Mai), mit Anschluss nach,bezw. von Calais und London.

k) Der CalaisRom-Exp ress Dienstag und Donnerstag im Wintervon (London) Calais über Paris, Aix-les-Bains, Turin nach Romund umgekehrt Montag und Freitag von Rom nach Calais.

l) Der Süd-Express mit Anschluss von London, Amsterdam,Brüssel Mittwoch und Samstag von Paris über Bordeaux, Irunnach Porto und Lissabon, sowie Dienstag und Freitag von Portound Lissabon nach Paris.

m) ParisMadrid Montag und Freitag von Paris nach Madridund Donnerstag und Sonntag von Madrid nach Paris über Bor-deaux, Irun mit Anschlüssen von, bezw. nach London, Amster-dam, Brüssel, Berlin.

n) Der Peninsular-Express Freitag von London nach Brindisiund einmal wöchentlich von Brindisi nach London (Abfahrt jenach Ankunft der Postselüffe aus Ostindien, China und Australien).

' o) Der Bombay-Express Mittwoch von (London) Calais nachMarseille und Sonntag oder Montag (nach Ankunft der Schiffeder Compagnie Pöninsulaire et Orientale) von Marseille nachCalais (London).

p) Der Sibirien alle 4 Wochen von Moskau nach Irkoutsk undzurück.

r) Paris Cherbourg Luxuszüge des Norddeutschen Lloyd zumAnschluss an und von den Amerika-Dampfern.

4.

Die Fahrpläne.

Die Beförderung von Personen findet in den Zügen nacli Maassgabeder Fahrpläne statt (s. E.B.V.O. §. 10 S. 16), dieselben sind auf denStationen in Plakatform ausgehängt. Ausserdem gibt es für denGebrauch der Beisenden Taschenf ahrpläne in kleinerem oder grösseremFormat (für den Gebrauch der Beamten sind Dienstfahrpläne in Buch-und in graphischer Form hergestellt); die empfehlenswert-besten Kurs-bücher sind:

Das Reichskurshuch, bearbeitet im Kursbureau des Keichs-Post-amts, erscheint jeden zweiten Monat (Preis 2 M.),

Hendsehels Telegraph, Storms Kursbuch fürs Reich, sowie dievon einzelnen Verwaltungen herausgegeoenen Kursbücher und Fahr-jiläne.

I Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die von König & Cie in Kölnin den Verkehr gebrachten Blitzfahrpläne, die neben reichemInhalt sofortige Orientirung auch für Reisende, die in dem betr. Vcr-kehrsgebiet nicht bekannt sind, ermöglichen; z. Z. existiren Aus-gaben für Köln, Berlin, Sachsen, Baden und Württemberg, dieSchweiz.

Sonderfahrten werden nach dem Ermessen der Verwaltung ge-währt (s. die Bestimmungen unter 6 S. 150).

. Die Fahrpläne sind nach einer Normalzeit aufgestellt und zwarnach der Mitteleuropäischen Zeit (M.E.Z.); hei uns in Deutschland,ferner in Dänemark, Italien, Luxemburg, Norwegen, Oesterreich-Ungarn, Schweden, der Schweiz, Serbien und einem Theil der Schweiz.

Näheres hierüber, sowie über die Zeiten in anderen Ländernsiehe in der Tabelle der Zeitvergleichung in Abth. XIX S. 278.

Die meisten Eisenbahnverwaltungen rechnen die Stunden vonNachts 12 bis Mittags 12 Uhr und von da bis Nachts 12 Uhr. Nurin Belgien und Italien rechnet man die Stunden fortlaufend von Mit-ternacht bis Mitternacht (L24 Uhr).

Ueber das Lesen der Fahrpläne seihst ist noch zu sagen, dassman genau, auf die Tageszeit zu achten hat. um nicht unliebsamenStörungen im Reiseprogramm und Täuschungen ausgesetzt zu sein.Z. B. kann ein Schnellzug in der gewünschten Richtung abgehen um3 Uhr 18 Min. in der Frühe und um 3 Uhr 16 Min. Nachmittags. DieZeiten von Abends 6 Uhr bis 5 Uhr 59 Min. Vorm, sind meist durchUnterstreichen der Minutenzahlen bezeichnet, also 3 15 ist in derFrühe. Will man nun Nachmittags fahren, sieht aber in der Eileauf den Frühzug, der fast zur gleichen Minute fährt, so kann maneventuell den Zug, mit dem man abreisen wollte, gerade noch ab-fahren sehen, ohne ihn zu erreichen. Die Blitzfahrpläne vermeidendiesen Uebelstand meist durch besondere Ziffern für die Nachtzeiten,z. B. 9 40 ist Vormittags und 0 40 ist Nachts.

Die einzelnen Strecken sind in den Fahrplänen vielfach so auf-geführt, dass die Stationen in der Mitte, die Züge in der einenRichtung vorn, diejenigen in der andern Richtung hinter den Sta-tionsnamen aufgeführt sind, wobei die letzteren von unten nach oben(in der Richtung des Pfeiles) zu lesen sind. z. B..-

@ 16 ah J|t Berlin

0 21 ,, Schöneberg

0 29 ,. Wilmersdorf

0 32 Schmargendorf

@ 37 ,, Halensee

@ 41 an y Charlottenburg JfcAuch den Uebelständen und Irrthümern,nung verbunden sind, beugen die Blitzfahrpläne meist durcli zweck-massigere Eintlieiluug vor.

Ueber Verspätung und Ansfall von Zügen siehe unter Abschn. 9,S. 151, sowie §. 26 der E.B.V.O. Abth. 1 S. 19.

an 6 33ah 6 286 216 176 126 08

die mit dieser Anord-

Die Fahrkarten

A. Jeder Reisende muss im Besitz eines Fahrtausweises sein. DieseFahrtausweise haben in der Regel die Form von Karten aus Karton (die

ebräuchliehste Fahrkarte ist die sog. Edmonsonsohe Fahrkarte) odercheinen, die theils lose, theils in Heften vereinigt gebraucht werden.

Fahrscheinhefte werden ausgegeben von den ReiseunternehmernTh. Cook & Sohn, Henry G-aze & Sons, Carl Stangen in Berlin, sowievon der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Aktiengesollschaft inHamburg, dem Norddeutschen Lloyd in Bremen und der Bampfschif-fahrts-Gesellschaft des österreichischen Lloyd in Triest.

Ausserdem werden zusammenstellbare Fahrscheinhefte vom Vereindeutscher Eisenbahnverwaltungen (s. S. 116) ausgegeben, worüber dienäheren Bestimmungen weiter unten (S. 147) enthalten sind.

Neben den gewöhnlichen Fahrkarten giebt es Bahnsteig-, Arbeiter-,Militär-, Zeit-, Schüler-, Abonnements-Landeskarten, Kilometer-hefte u. s. w.

B. Die Lösung der Fahrkarten geschieht auf den Eisenaahnstationenan den Fahrkarten- (Billet-) Schaltern nach den in §. 13 der E.B.V.O.(Seite 16 Abth. I) enthaltenen Bestimmungen.

' Die von Reiseunternehmern herausgegebenen Fahrscheine könnenauch in grösseren Städten in den Gasthöfen gekauft werden.

Da es unmöglich ist, für jeden Reisenden die gewünschte Fahr-karte auf seiner Abfahrtsstation gedruckt bereit zu halten, esdaher notwendig wird, hei grösseren Reisen mehrere Fahrkarten, inder Regel von einem grösseren Knotenpunkt bis wieder zu einemsolchen oder vom letzten solchen zu der vielleicht weniger bedeuten-den Endstation zu lösen, musste eine Einrichtung getroffen werden,die es den Reisenden ermöglichte, trotzdem die Reise nicht zu unter-brechen. Diese Einrichtung besteht in der Möglichkeit, schon auf derAbfahrtsstation alle Fahrkarten, die zu einer Reise erforderlich sind,telegraphisch vorausbestellen zu können, wobei folgende näheren Be-stimmungen zu beachten sind:

1. (1) Fahrkarten und G-epäckscheine können hei derjenigen Station,auf welcher eine neue Abfertigung erfolgen soll, telegraphischvorausbestellt werden. Die Gebühr beträgt, wenn die Fas-sung des Telegramms dem Stationsbeamten überlassen wird,25 Pfennig. (Die vorausbestellten Karten werden auf den Unter-wegsstationen meist an den Zug gebracht.)

(2) Wird eine neue Abfertigung mehrmals erforderlich, so könnendie Telegramme gegen Zahlung von je 25 Pfennig sämmtlichschon am Abgangsort aufgegeben werden.

(3) Liegt der Bahnhof, auf welchem die neue Abfertigung vor-genommen werden soll, von demjenigen, auf welchen die Fahr-karte des Reisenden lautet, räumlich getrennt, ohne dass der vomReisenden benutzte Zug überführt wird, so hat der Reisende die

Ueherführung seines Gepäcks wie die seiner Person von einemBahnhofe zum andern auf eigene Kosten zu besorgen.

2. In gleicher Weise und gegen die gleiche Gebühr können auch diezum Uebergang in eine höhere Wagenklasse bezw. in einentheuereren Zug erforderlichen Zusatzkarten telegraphisch voraus-bestellt werden.

3. Nach Ermessen der Eisenbahnverwaltung können einzelne Ab-theilungen in Wagen des Coupfesystems schon gegen Lösung vonmindestens 4 Fahrkarten in I. Klasse, 6 Fahrkarten in II. Klasseund 8 Fahrkarten in III. Klasse an Reisende überlassen werden-Ueber Zurücknahme und Umtausch gelöster Fahrkarten gibt §. 14

der E.B.V.O. (Abth. 1 Seite 16) Auskunft.

Ausser nach den Vorschriften der Verkehrsordnung werden Fahr-karten, die noch nicht durchlocht sind oder nachweislich nur zumBetreten des Bahnsteigs benutzt wurden, auch in Fällen eines Irrthumsoder einer Erkrankung oder aus sonstigen Billigkeitsgründen vor oderunmittelbar nach Abgang des betreffenden Zuges an der Fahrkarten-Abgabestelle zurückgenommen. Auf Stationen, deren Bahnsteige ab-gesperrt sind, wird jedoch, wenn nicht einer der in §. 14 Abs. 1 undin §. 26 Abs. 4 der Verkehrsordnung bezeichneten Fälle vorliegt oderdie Reise wegen erheblich verspäteter Abfahrt des Zuges aufgegebenwird, der Preis einer zum Betreten des Bahnsteigs benutzten Fahr-karte nur mit Abzug des Preises einer Bahnsteigkarte zurückgezahlt

C. Es ist im Interesse des Reisenden selbst gelegen, sich sofortvon dem Inhalt der gelösten Fahrkarten zu überzeugen, um sich voretwaigen Weiterungen bei der Kontrole zu schützen.

Die Fahrkarte muss die Strecke, für welche sie Geltung hat, dieGattung des Zuges, die Wagenklasse sowie den Fahrpreis enthalten.(§. 12 der E.B.V.O. Abth. I S. 16.)

1. Eine Rückfahr- oder Rundreisekarte oder ein Fahrscheinheft, wo-mit eine Fahrpreisermässigung verbunden ist, ist zur Weiterreiseoder zur Rückfahrt nur für diejenige Person gültig)welche damit die Reise begonnen hat.

2. Die Fahrkarten werden hei der Ausgabe mit dem Datum desersten Geltungstags versehen. Die Fahrkarten zu einem fahr-planmässig 12 Uhr Nachts abgehenden Zuge erhalten das Datumdes anbrechenden Tages.

3. (1) Inhaber von Rundreisekarten und Fahrscheinheften könnendie Reise an einem beliebigen Tage innerhalb der Geltung 5 'dauer antreten.

(2) Für die Berechnung der Geltungsdauer bleibt in allen Fälle 11der erste Geltungstag der Rundreisekarte bezw. des Fahrschein*hefts maassgebend; durch den späteren Antritt der Reise w iradaher eine Verlängerung der Geltungsdauer nicht herbeigeführt-

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