Siebente Sitzung
der Bundesrevisiottskom mrssion.
Bern, den 25. Februar 1848.
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6 Vorsitz wie in voriger Sitzung.
Abwesend: die Mitglieder für Schwyz und Wallis.
1) Das Protokoll der sechsten Sitzung vom 24. Februar wurde verlesen und genehmigt.
2) Das Mitglied für Ury gab die Erklärung zu Protokoll, daß es vom jenseitigen hohen Landrathc ermächtigtworden sei, nicht nur an den Berathungen, sondern auch an den Abstimmungen aktiv Theil zu nehmen; immerhinaber in dem Sinne, daß, wie es sich übrigens von selbst verstehe, diese Abstimmungen ohne Verbindlichkeit für denbetreffenden Stand sein sollten.
Die Aufnahme vorstehender Erklärung in das Protokoll wurde aus dem Grunde beanstandet, weil als Gegensatzdie Konsequenz gezogen werden könnte, als ob die Stimmgebung der andern Mitglieder für ihre betreffenden StändeVerbindlichkeit hätten; während dieß doch keineswegs der Fall sei, indem die Kommission nur einen Entwurf vor-bereite und jeweilen die Entscheidung der einzelnen Mitglieder nur als individuelle Ansicht betrachtet werden müsse,zumal die Kommissionsmitglieder nicht von den Ständen, sondern von der Tagsatzung ihr Mandat erhalten und dieAufgabe haben, dieser obersten Bundesstelle ihr Projekt zunächst vorzulegen, von welcher dasselbe zur Prüfung undJnstruktionsertheilung an die einzelnen Kantone gelange.
Nachdem jedoch darauf hingewiesen worden war, daß die Anerkennung der so eben auseinander gesetzten Grundsätzeoffenbar auch in dem Votum des Mitgliedes für Ury enthalten sei, indem erklärt werde, es verstehe sich vonselbst, daß die Schlußnahmen der Kommission für die Stände auf keine Weise von'Präjudiz sein können, wurdedie Aufnahme in's Protokoll ohne besondere Abstimmung zugegeben.