XXXII
den Zuschauer, versuchte, ob es nicht besser gelingen möchte,wenn .er den Zuschauer sich drehen und dagegen die Sterne inRuhe liess *).
Allein da nach Kant die Gegenstände der Sinne nur inRücksicht des Formalen, der allgemeinen Kategorien sich nachdem Verstände richten müssen , der Verstand aber in Rücksichtder besonderen Beschaffenheiten der Sinnesgegenstände sich nachdiesen richten muss, so hätte Kant das Verhältniss des denkendeni Geistes zu dem Inbegriff der sinnlichen Dinge wohl richtiger demVerhältnisse der Doppelsternc verglichen, deren jeder den andernumkreiset, so dass sie sich wechselseitig umkreisen. Weit rich-tiger konnte Baader seine Erkcnntnisslehre mit der helioceutrischenLehre des Copcrnicus vergleichen.
Denn seine theocentrische Lehre lässt den geschaffenen Geistdie absolute Gottessonne, die Natur den Geist und mit demGeiste die Gottessonnc umkreisen. Die Vernunft wurde vonKant wohl als Vermögen der Principien ausgesprochen, aber siekonnte von diesen Ideen keinen constitutiven, sondern nur eineni.regulativen Gebrauch machen und wurde daher von ihm doch(■wieder zum blossen Verstände des Verstandes herabgesetzt. Den--noch unterlag sie naeh ihm einer unvermeidlichen Illusion, diesubjective Grundsätze als objoctive unterschiebe, eine (Illusion,die ihr (der menschlichen Vernunft) unhintertreiblich anhänge,und die selbst, nachdem die Kritik der reinen Vernunft ihr Blend-werk aufgedeckt habe, dennoch nicht aufhören werde, ihr vorzu-gaukeln und sie unablässig in augenblickliche Verirrungen zunstossen, die jederzeit gehoben zu werden bedürften **).
Hatte Kant gelehrt, die Erscheinungen setzten zwar etwasvoraus, was erscheine, dieses sei aber als Ding an sich völligunerkennbar, so erklärte nun Fichte für Ineonsequenz, dass Kantnoch immer das Gegebeusein der Erscheinung von Aussen stehenliess, und schritt, eine Philosophie „aus einem Stück“ erstrebend,
*) Kants Werke. Ausgabe von Hartenstein, II, 17—18. Ausgabe vonRosenkranz und Schubert. II, G70—671.
**) Kants Werke vom.Hartenstein, II, 278 — 79, Ausgabe von Rosen-kranz und Schubert, II, 241—242.