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Naturgesetz, dass keine Action ohne Reaction und dass diese in-sofern nur in Gemeinschaft von Wesen einer und derselben Naturstattfindet), als dass wir (im Gewissen) das Vernommensein oderVernommenwerden unsers Selbstes in unserer innersten Lebens-thätigkeit als Willen gebärend oder ganz eigentlich und mit ab-soluter Gewissheit innc werden, dass wir hier auf eine uns inunserer Willensgebärdc vernehmende, gegen dieselbe bereits sen-sible, so wie reagirend sich uns wieder vernehmbar machendeNatur, Wesen, Reales etc. agiren, — dass unsere Spontaneität nurvon Spontaneität resilirt, und dass wir mit einer Lebensfülle hierzu thun haben, die freilich nicht bloss von aussen *) sieh uns
*) Die Verbannung alles Transfusionismus in der Religion ist für dieseebenso folgenreich, als für die I’hysik. Denn sie bezeichnet und sagtdort, wie liier, den Gegensatz der dynamischen und der mechanischen An-sicht aus. Mit dem Kmpoikommen dieser letztem mechanischen Ansichtund Ilehandlung der Religion ging diese in Superstition über, und nur dievon allen Secten und Kirchen zugleich verschrieenen und seihst verhöhntenMystiker (vorzüglich die filtern, welche durchaus zugleich doctrinell waren)haben die dynamische Rcligionslehre erhalten. Eben die in dem Text hierbcmcrklich gemachte Nichtunterscheidung eines von mir nicht begriffenenUnd nicht Regreifbaren, dem aber auch ich unhegreifbar und undurch-dringbar bin, und das also als ausser mir und zwar als Du wahrge-nommen wird, von jenem von mir nicht Regreifharen, das aber mich durchund durch begreift, und das ich also freilich nie in jene Sphäre des Duherunter, und ausser mich bringen kann, liegt dem neuern moralischenIdealismus zum Grunde. — Aber schon in dem unwillkürlichen Gefühl derFurcht und Ehrfurcht, welches in der Stimme des Gewissens den Menschenerfasst, und vor welcher alle Windbeutelei der Ichheit verstummt, ist diedunkle Anerkenntniss jenes Unterschiedes gegeben Anmerk. v. J. 1809.Wenn Kant von einem Willensgesctze spricht, so halle er doch die Ueber-zeugung nicht von sich weisen sollen, dass mein Wille oder Ich als wollendnur im Innewerden eines von mir unterschiedenen Willens oder Wollen-den ein Willensgesetz inne werden kann, weil doch der Regriff eines sichselbst gegebenen oder selbst gemachten Gesetzes absurd ist, wenn manihn schon in neueren Zeiten an die Spitze der Moral wie der bürger-lichen Gesetzgebung stellte. Dieser Wille, welcher die Oeffnung und dieEingabe meines W’illens in ihn verlangt, gibt sieb mir als helfend und be-kräftigend (als Gnade oder Jehova) kund, falls ich sein Wollen will; er''crschliesst sich aber gegen mich und setzt sich meinem W'ollcn als Ge-sotz (Gerecht oder Elohiin als Richter) entgegen oder über dasselbe, falls’ch meinen Willen gegen ihn verschliesse oder meine Autonomie gegenihn geltend zu machen mich bestrebe, womit ich indess mir selber nur