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nur jenes Leben sein kann, welches über der Zeit sich befindet,dass aber auch ein Leben möglich ist, welches zwar gleichfallsnicht eigentlich mehr in der Zeit, und folglich insofern ausserihr lebt, aber noch selbst unter ihr sich befindet, und welchesLeben sohin im höchsten Grade unfrei (comprimirt) sich befindenmuss. — Was es aber mit diesem Sein und Leben über oderunter der Zeit eigentlich für eine Bewandtniss habe, davon kön-nen wir nur bei den} in hohem Grade Rechtschaffenen und inhohem Grade Lasterhaften Auskunft einholcn *).
Eigentlich ist jene Aeusserung des Gewissens im engstenSinne, welche Kant als moralisches Gesetz nur allein beachtet,immer nur negativ, vorwerfend, billigend und verwerfend **). DasGesetz (im Sollen) sagt mir nämlich, dass meine Willenskraft(mein Charakter) in ihrer dermaligen Aeusserung sich als bösezeigt. — Aber dieses Gesetz gibt mir hiemit weder gute Kraft,Gesinnung (Trieb), noch nimmt sie mir die böse, ob sie gleich,wenigst implicite, die Pflicht aufstellt, mich nach Zu- und An-eignung (Aufnahme, Synthesis) guter, dem Gesetze zuformbarerWillenskräfte oder gleichsam Stoffs ***), sohin auch nach Ab-
*) Ebenso ist absolut frei nur der (!ntc (der der absoluten FreiheitGottes Theilhafte), absolut unfrei nur der vollendet Böse zu nennen. DioFreiheit des noch Wühlenden und einer Wahl (somit einer Versuchung)Ausgesetzten kann darum nicht als die völlige Freiheit erkannt werden,obschon unsre neuern Philosophen gerade in diese Wablfreiheit alle Frei-heit setzen. So viel übrigens Kant vom guten Willen sagt, so kam erdoch nicht zur Einsicht, dass, da Niemand gut ist und gut will als Gott,die wollende Crcatur als zwar schuldlos geschallen, doch nur durch Ein-oder Aufgabe dires Willens in Gottes Willen die Güte ihres Willens er-langen kann, gleichviel ob sie diese Willensciugabe gleich von ihrem Un-schuldsstand aus leistet, oder von ihrem bereits gefallenen, so dass alsodiese ihre Willensaufgabe an und in Gott nur die Bedingung ist, unterder sie ihren Willen als wahrhaft gut von Gott zurück erhält. Anmerkungv. J. 1830.
**) Später hat bekanntlich lieinhold das moralische Gesetz als uneigen-nützigen Trieb bezeichnet, und hiemit dem Forscher der moralischen Natureine ungleich fruchtbarere Bahn nach der positiven Seite jener hin cr-dlfnet, welche die religiöse ist. Aber diese Bahn blich so gut wie unbe-h’eleu. — Anmerk. v. J. 1809.
***) Guter Stoff heisst hier assimilirbarcr dem guten Willen und Leben,so wie böser nichtassimilirbarer, mit und aus dem sich nichts Gesetzliches