Band 
Zweiter Band.
JPEG-Download
 

München, den 20. Juni 1831.

Euer Durchlaucht!

Die Kammer der Abgeordneten in Bayern hat in ihrerSitzung vom 31. Mai d. J. den Beschluss gefasst, dass diekatholischen Geistlichen durch alle der Regierung zu Gebotestehenden Mittel angehalten oder gezwungen werden sollen, densogenannten gemischten Ehen zwischen Katholiken und Nicht-katholiken ohne alle Einwendung (d. h. entgegen der hierüberdermalen bestehenden Kirchendisciplin, und somit gegen ihrePflicht, ihr Gewissen und ihre Ueberzeugung als katholischeGeistliche) ihre Assistenz zu leisten.

Es handelt sich hier nun nicht um eine Religions- oderConfessionsstreitigkeit; es handelt sich auch nicht darum, ob aufgeeignetem Wege, nemlich durch Rücksprache mit dem päpstlichenStuhl, eine Modification in diesem Zweige der Kirchendisciplinzu erwirken sein dürfte, sondern es handelt sich unmittelbarhier nur um die durch die Constitution jeder der drei christlichenConfessionen zugesicherte Gewissensfreiheit. Die Kammer derAbgeordneten mag nemlich über die gemischten Ehen denken,wie sie will; diejenigen, welche diesen Beschluss fassten, mögen(innerlich oder äusserlich) Katholiken, Nichtkatholiken, Judenoder Heiden sein, so ist doch so viel klar und gewiss, dass durchdiesen Beschluss der Kammer, falls er ausgeführt würde, der