Band 
Zweiter Band.
Seite
54
JPEG-Download
 

54

klar erfassten) Princip des Geschwornengerichts, weil diesesaltgermanische Institut freilich in seinen dermaligen engeren Formenjener höheren und höchsten Anwendung (als wahrhafte high-Jury)nicht fähig sein würde, welche ich ihm hiemit anweise. Esist übrigens leicht nachzuweisen, dass unsere Kammern undStände wirklich neben und mit ihrer eigentlichen Function alsStände oder Repräsentanten die Function eines solchen in letzterInstanz entscheidenden Geschwornengerichts der Nation ausiiben,oder wenigstens hiezu sich berufen und bevollmächtigt glauben,dass aber eben hierin das Hauptgehrechen und das revolutionäreFerment dieser neuen Constitutionen als gleichsam ein Impfstoffliegt, der aber hier gerade das Gegentheil der sonstigen Ein-impfungen bewirkt, weil hiemit zwei Functionen von einer undderselben Person oder Corporation ausgeübt werden, welcheschlechterdings die Geschiedenheit der letzteren verlangen, wess-wegen sie denn auch so lange nur die Differenz oder Confusionder Staatsgewalten herbeiführen und unterhalten werden, als siediese Geschiedenheit nicht werden erlangt haben.