Band 
Zweiter Band.
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Es ist darum ein unseliger durch die französische Revolutionaufgekommener Wahn, welcher die wechselseitige Freiheit desVolkes und des Regenten mit ihrem wechselseitigen Losseinvon einander vermengt *), und wie es nicht geleugnet werdenkann, dass vorzüglich in diesem Wahne die Ursache zu findenist, wesswegen jener geistige Factor der Regierungskraft in Frank-reich unter 0 herabgesunken ist, und ausser Frankreich seitdemüberall mehr oder minder wenigstens tiefer steht als früher, unddiese Abnahme der moralischen Temperatur sich gleich einemgeistigen Frost über die ganze Welt verbreitete, so ist es auchnicht zu leugnen, dass es dermalen mehr als je die Pflicht wiedas Interesse Aller, der Völker sowohl als der Regierungen, ist,dieser eingetretenen petite santö oder Schwäche des moralischenBandes zwischen beiden wieder baldmöglichste und schleunigsteAbhilfe zu leisten.

*) Eben so grundlos, obschon in wie ausser Frankreich zum Theilselbst unter Religiösgesinnten allgemein noch herrschend ist jener Wahn,welcher das Freisein des Staats von der Kirche, sowie dieser von jenemmit ihrem wechselseitigen l.ossein von einander vermengt, und welchermeint, dass beide (Kirche und Staat) erst in dieser ihrer völligen Tren-nung und wechselseitigen Nicht-Notiznehmung von einander nicht nurbestehen, sondern gedeihen und erstarken können. Die äussere Losbindungder weltlichen Regierung von der Kirche, so wie dieser von jener, sindbeide nur Mittel zum Zwecke, nemlich zum freien und darum aufrichtigenBunde beider, was auch vom freien Bunde der Wissenschaft und Kunstmit beiden ersten auf ihre Weise gilt. Das Pensionirungssystem (desMonarchen wie der Kirche) gewährt nun einmal und am allerwenigstenim constitutioneilen Staate jene Unabhängigkeit nicht, welche unsere Vor-fahren beiden allein durch Gäterbesitz (Domainen oder Dotation) sichernzu können sich überzeugt hielten; und die alte deutsche Benennung:Landesherr, hat eine tiefere nicht bloss historische Bedeutung, als ihr dergrosse Haufen liberaler Schafe zumuthet, welche freilich nur von wenigenliberalen Böcken als landflüchtigen Kainiten geführt oder angeführt wer-den. Uebrigens ist es sonderbar, dass noch immer unsere meistenFinanciers nicht zur Einsicht kamen, dass die Quelle ihrer Noth in ihrerabsoluten Mobilisirung des Immobiliars liegt. W'enn aber das Immobiliarflüssig wird, so wird das Mobiliar (Geld) fest, oder strebt sich zu im-mobilisiren, womit denn der Druck der Argyrokratie eintritt. Le roi nemeurt pas c. a. d. Le roi et leglise ne meurent pas et les biens du roiet de leglise sont inalienables.

Baaders Werke, VI. Bd. 5