Quae ad omnes pertinent a singulis negliguntur.
Von den drei Hauptständen oder Gewerbszweigen, welchen,als den eigentlichen Re alb ärger- Classen jedes Staates, alleübrigen zu dienen bestimmt sind *) (insofern die Form der Ma-
*) »Ist derohalben zu wissen, dass in einer Gemein zweierlei ArtMenschen vonnöthen sein, eine Alt, von welcher, als die meisten, dieGemeine bestehet (Bauern, Handwerker und Handelsleute), die andereaber, welche Diener der ersten sein, und hierunter gehöret die Obrigkeit,welche eine Dienerin der Gemeine ist, und die beut in guter Ordnungund Gesellschaftsgesetzen erhält, damit ein Mensch neben dem andernwohnen kann, denn die Obrigkeit nur uinb der Gemeine wilien da ist, sosein auch Diener der Gemein die Geistlichen, welche die Seel, die Ge-lehrte, welche das Gemüth, die Medici, Bader etc., welche die Gesund-heit, die Soldaten, welche den Leib und die ganze Stadt und Land ver-wahren, diese alle sind Diener der Gemein, und wiewohl sie die Socie-tatem civilem vermehren und erhalten helfen, sind sie doch noch die Ge-meine nicht selbst, sondern wie gesagt nur Diener derselben, welche vonder Gemeine müssen besoldet und unterhalten werden, und darumb, dasssie nicht überlästig der Gemeine fallen, soll sich ihr Zahl nach der Ge-mein proportioniren, das ist, nicht zu viel (dieses besonders auch wegenbesserm Sold und grösserer Unabhängigkeit) noch zu wenig sein, denn,wann mehr Bürgermeister als Bürger, mehr Prediger als Zuhörer, mehrDoctoren als Kranke, mehr Soldaten als Bürger und Bauern, mehr Edel—leut als Unterthanen etc., so steht’s kahl umb selbig Land, und ist keinZweifel, dass ein solch Land oder Stadt bald verderben müsse, dessenwir dann klare Exempel haben an denen, welche mehr Diener annehmen,als sie ernehren können, oder vonnöthen haben, ich auch dafür halte,dass kein Ding seye, welches die Potentaten sammt Land und Leuten mehr