Menschen der Leib gegen seine Seele und gegen seinen Geist stellt.Eine Bemerkung, deren Festhaltung viele Dunkelheiten in derSchrift dem nachdenkenden Leser derselben aufhellt.
In Betreff der zeugenden Potenzen oder Factoren über-haupt, deren Zusammentritt als Gehilfen jeder Hervorbringung (alsZeugungsact) zum Grunde liegt, muss der bisherige zweifache Irr-thum bemerkt werden, welchem zufolge man 1) die Unterschei-dung jener Potenzen inner einem und demselben Individuum mitihrer Trennung in mehrere Individuen vermengte, und 2) ihreAnzahl auf zwei (als zwei Geschlechts- oder Fortpllanzungskräfte)beschränkte, da doch in der That überall drei solcher Zeugungs-potenzen sich bemerklich machen. Der Geist schwebt auf denWassern (matrix).
ad 1. Ihre Unterscheidung (innere Entfaltung oder Gliede-rung*) ist nemlich freilich (in einem und demselben Individuum)conditio sine qua non zur befruchtenden Einung derselben, undder mahometanische Monotheismus ist ein eben so kahler undleerer Begriff als jener der Leibnizischcn Monas (auf welche manvor einiger Zeit die Fortdauer unseres Bewusstseins gründen undhiemit Gott und dem Christ alle Miihe des uns Unsterblichmachensersparen zu können meinte). Aber die. Trennung dieser Factorenin geschiedene Individuen ist hiezu keineswegs nöthig und dieseTrennung heischt, wo sie hervortritt, als ein secundaires Factumeine eigene Erklärung; sie tritt aber, wie bekannt, in der Zeit-region hervor und macht nicht nur das Wesen, sondern auch das
*) Nur im Zeugungsacte selbst ist diese Entfaltung der zeugendenPotenzen möglich und die Zeugung oder, was hier eins ist, das Gezeugte(Hervorgebraehte) bedingt sohin das Selbstgefühl (Selbstbewusstsein) desZeugenden (filius recreat patrem), und der Ausdruck, dass der Vater inseinem Sohne, der Künstler in seinem Kunstwerke lebt, ist nicht blosssymbolisch oder metaphorisch, sondern streng richtig, und das Hervor-bringende erkennt und findet sich nur in seinem Erzeugten oder Hervor-gebrachten und ruht nur in ihm, wie und weil es nur in ihm wirksam seinkann. Dasselbe gilt von der Erhaltung als der fortgesetzten Zeugung, undder Erhaltungstrieb des Zeugenden gegen sein Gezeugtes coincidirt mit demSelbsterhaltungstriebe des ersteren.