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2 (1854) Die Lehre vom Gebrauche der Artillerie : zweiter Haupt-Abschnitt der allgemeinen Artilleriewissenschaft / bearbeitet durch F.W. Scheuerlein
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10.Dul'ch diese Koiizentrirung der Angriffskräfte wird derVertheidiger gezwungen, sich zum unerläßlichen Widcr-standc gegen die Annäherung des Angriffs mit siärkernKräften zu entwickeln und dem Feuer des Angriffs zuerponircn."

20.Die Herrschaft, welche sich der Angriff durch die Wahleiner überlegenen Feuerrichtung über einzelne Linien undWerke der Festung verschaffen kann, verbietet dem Ver-theidiger jeden direkten Geschützkampf mit der in volle

-Entwickelung gebrachten Angriffsartillerie."

21.Der Vertheidiger muß seine Artillerie von den durchdas feindliche Feuer beherrschten Linien und Werken, bisauf einige, gegen die Annäherung des Angriffs rc. un- ientbehrliche und stark gedeckte Geschütze, zurückziehen undauf den dem feindlichen Geschütz weniger crponirtenPunkten aufstellen."

22.Der Vertheidiger darf seine Schartenständc auf den be-herrschten Linien und Werken erst dann eröffnen, wennder Angriff seine Batteriecn bereits festgestellt hat undmuß für den nothwendigen Wechsel derselben Reserve-stellungen in Bereitschaft halten. Mit allen übrigenGeschützen muß der Vertheidiger ein geschicktes Manöverauf seinen Werken mit allen Kräften vorbereiten und zubehaupten suchen."

23.Wenn der Vertheidiger im Stande ist, so viel gut ge-heckte und dem feindlichen Feuer entzogene Geschütze zuentwickeln, daß er neben einer kräftigen Bekämpfung derfeindlichen Annähcrungsarbeitcn und Kommunikationennoch andere Zwecke mit der überschießenden Gesechskraftverfolgen darf, so muß diese gegen einzelne besondersgefährliche, oder schlecht gelegte oder mangelhaft untcr-stützte Angrifföbatterieen konzentrirt werden, um dieselben