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^ Fortifikatorische Gefechtsfähigkeit der Stel-lung.
Das Charakteristische einer Festung im Gegensatze zu demallgemeinen Wesen einer Stellung beruht in ihrer Entstehungauf fortifikatorischem Wege und wir müssen daher vorzugsweiseauf dieses Charakteristikon unsre Erörterung hinlenken.
Der §. 6. entwickelte, daß die Gefechtüfähigkeit einer Stel-lung auf zwei Bedingungen ruht:s. auf der taktischen Beherrschung des Vorterrains undk>. auf der Stärkung des Waffengebrauches der mit der Stel-lung fechtenden Truppen.
Da nun aber bei einer Festung noch die Forderung einerungewöhnlichen Dauer des Gefechts, also des Widerstandes,mit besonderem Nachdrucke in den Vordergrund tritt, und außer-dem eine absolute Unveränderlichkeit der Form und Gefechts-richtungen der Stellung in Betracht kommt, so muß unsre Er-örterung hierauf näher hingelenkt werden.
sä s. Die Fortifikation hat durch Anlage, Form, Kom-mandement und Dcfilcmcnt den Festungswerken eine vollkom-mene Herrschaft über das Vorterrain innerhalb der wirksamenKanonenschußweite verliehen und auf diese Weise die Grund-lage für ein Ferngefecht geschaffen, welches, im Besitze einerdominircnden Stellung und hinter Deckungen von ungewöhnlicherWiderstandsfähigkeit, mit verhältnißmäßig geringen Mitteln imStande ist, die ungedeckte Annäherung und Entwickelung desAngriffs innerhalb des wirksamen Schußbereiches der Werkevollkommen unmöglich zu machen, ohne daß hierbei die Be-satzung in einen unmittelbaren Kampf mit den Truppen desBelagerers verwickelt zu werden braucht und sich Verlusten undGefahren aussetzen müßte, welche der Widerstandsfähigkeit fürein Gefecht von ungewöhnlicher Dauer einen bedenklichen Ein-trag thun würden.