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2 (1854) Die Lehre vom Gebrauche der Artillerie : zweiter Haupt-Abschnitt der allgemeinen Artilleriewissenschaft / bearbeitet durch F.W. Scheuerlein
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würde die Vertheidigungsmittcl vollkommen erschöpfen und end-lich doch nicht die Vollendung des begonnenen Baues hindern.

Hieraus ergibt sich:

25.Die auf fortifikatorischem Wege begründete Herrschaftüber das Vorterrain muß vom Vertheidiger benutzt wcr-dcn, um den Belagerer mit seiner ersten Angriffsstellungin einen größern Abstand zurückzudrängen und dadurchzunächst die Wirkung seiner ersten Angriffsbatterieen zuschwächen; dann aber muß jene Herrschaft über die vor-liegenden Terrainflächen benutzt werden, um den Bauund die Vollendung der erste» Angriffsstellung zu störenund zu verzögern, besonders aber den Bau und die Ar-mirung der Angriffsbatterieen aufzuhalten."

26.Um nicht unverhältnißmäßige Mittel zu diesem Zweckeaufzuzehren, ist die erste zur Abwehr gewaltsamer An-griffsversuche nothwendige Armirung der Werke gleich-zeitig darauf einzurichten, daß sie den Bau der erstenAngriffsstellung, sobald er entdeckt ist, hinreichend auf-halten kann, bis eine angemessene Geschützvcrstärkungausgeführt ist, um die Vollendung des Baues bis zuTagesanbruch zu hindern."

27.Diese erste Geschützverstärkung, für welche die Werkegehörig vorbereitet sein müssen, wird durch Konzentrirungihres Feuers auf die unvollendeten Baustellen, besondersder Battcrieen, genügen, die Eröffnung des AngriffS-feucrs zu erschweren und zu verzögern."

28.Eine Zerstörung der vollendeten Arbeiten ist wegen desunverhältnißmäßigen Verbrauches der disponiblen Ver-thcidigungsmittel nicht statthaft und wird in den meistenFällen überhaupt nicht zu erzwingen sein."

29.Nachdem die erste Angriffsstellung vollendet und ihrFeuer eröffnet ist, wird die Herrschaft über das Vor-terrain von dem Vertheidiger zunächst benutzt, um das