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Professor G. Droysens allgemeiner historischer Handatlas : in sechsundneunzig Karten mit erläuterndem Text / ausgeführt von der Geographischen Anstalt von Velhagen & Klasing in Leipzig unter der Leitung von Dr. Richard Andree
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Zu Seite 50:

DER DEUTSCHE BUND i8i5 1866.

Die deutsche Bundesakte oder der Grundvertrag des deutschen Bundes,abgeschlofsen am 8. Juni 1815 und zum wichtigeren Teil in die Schlufsaktedes Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 aufgenommen, bewirkte eine völker-rechtliche Verbindung der deutschen Regierungen. Der Bund sollte alsOrgan der nationalen Einheit Deutschlands hei Souveränität der Einzelstaatendienen und erstand, weder rechtlich noch organisch an das alte deutscheReich oder den Rheinbund anknüpfend, auf den thatsächlich' gegebenenStaatsrechtsverhältnissen. Glieder waren nach der Gröfse ihrer Gebiete:

1. der Kaiser von Österreich für seine, ehemals zum deutschen Reiche gehörigenLänder, d. h. das Erzherzogtum Österreich, die Herzogtümer Steiermark,Kärnthen, Kraiu, das österreichische Friaul, das Gebiet der Stadt Triest, dieGrafschaft Tirol und Vorarlberg, das Herzogtum Salzburg, das KönigreichBöhmen, die Markgrafschaft Mähren, Östreichisch-Schlesien (zusammen füretwa 3500 DM., während die Monarchie gegen 12200 DM. umfafste);

2. der König von Preufsen für die Provinzen Jiilich-Kleve-Berg und Niederrhein(beide seit 1824 zurRheinprovinz verschmolzen), Westfalen, Pommern,Brandenburg, Sachsen, Schlesien (zusammen für etwa 3350 DM., währenddie ganze Monarchie nahe an 5100 DM. umfafste;

3. der König von Bayern (gegen 1300 DM.);

4. der König von Hannover (c. 700 OM.; das Land blieb bis 1837 durch Personal-union mit England verbunden);

5. der König von Württemberg (c. 350 DM.);

6. der König von Sachsen (c. 270 DM.);

7. der Grofslierzog von Baden (do.);

8. der Grofslierzog von Mecklenburg-Schwerin (c. 240 DM.);

9. der Kurfürst von Hessen (über 170 DM.);

10. der König von Dänemark für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg (zu-sammen über 170 DM.);

11. der Grofsherzog von Hessen-Darmstadt (c. 150 DM.);

12. der König der Niederlande für das Grofsherzogtum Luxemburg (gegen 130 QM.);

13. der Grofsherzog von Oldenburg (über 110 DM.);

14. der Herzog von Nassau (c. 85 DM.; die Bundesakte nennt nur einen Her-zog von Nassau, obwohl zu jener Zeit noch zwei Linien existierten; dochsind nach Aussterben der Linie Nassau-Usingen 1816 sämtliche Lande beider Linie Nassau-Weilburg);

15. der Herzog von Braunschweig (c. 67 DM.);

16. der Grofsherzog von Sachsen-Weimar (c. 66 DM.);

17. der Herzog von Sachsen-Gotlia (c. 55 IHM.);

18. der Grofsherzog von Mecklenburg-Strelitz (c. 50 DM.);

19. der Fürst von der Lippe (Lippe-Detmold; über 20 DM.);

20. der Fürst von Waldeck (c. 20 DM.);

21. der Fürst von Sachsen-Meiningen (c. 20 DM.);

22. der Fürst von Sachsen-Coburg (c. 18 DM.);

23. der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt (c. 17 DM.);

24. der Herzog von Anhalt-Dessau (c. 16 QM.);

25. der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen (c. 16 QM.);

26. der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen (c. 15 QM.);

27. die drei Fürsten von Reufs jüngerer Linie (zusammen 15 QM.; von den dreiHäusern starb 1824 Reufs-Lobenstein aus, Reufs-Ebersdorf hörte 1853 aufzu regieren, so dafs nur noch Reufs-Schleiz übrig ist);

28. der Herzog von Anhalt-Bernburg (c. 15 M.);

29. der Herzog von Anhalt-Köthen (c. 12 QM.);

30. der Herzog von Sachsen-Hildburghausen (c. 11 QM.);

31. der Fürst von Schaumburg-Lippe (c. 8 QM.);

32. der Fürst von Reufs älterer Linie (c. 7 QM.);

33. der Fürst von Hohenzollern-Hechingen (über 5 QM.);

34. der Fürst von Liechtenstein (c. 3 QM.);

35. die freie Stadt Hamburg (c. 7 QM.);

36. Lübeck (c. 5 QM.);

37. Bremen (über 4 QM.);

38. Frankfurt (c. 2 QM.).

Es war vergessen worden und wurde erst 1817 in den Bund aufgenommen

39. der Landgraf von Hessen-Homburg (c. 5 QM.).

Diese Zahl der Bundesglieder, deren Gebiete zusammen sich auf c.11 500 DM. beliefen, verringerte sich im Jahre 1825 durch das Aussterbender Linie Sachsen-Gotha (Nr. 17); ihr Erbe teilten durch den Vergleich desJahres 1826 die von Gotha abgezweigten Linien des ernestinischen Hauses,der Herzog von Sachsen-Coburg (Nr. 22), welcher sich seitdem Herzog vonSachsen-Coburg-Gotha (c. 36 DM.) nannte, der Herzog von Sachsen-Meiningen(Nr. 21), welcher nunmehr Herzog von Sachsen-Meiningen-Hildburghausen(c. 46 DM.) hiefs, und der Herzog von Sachsen-Hildburghausen (Nr. 30),welcher Herzog von Sachsen-Altenburg (c. 24 DM.) wurde. Eine weitereVerminderung der Bundesglieder erfolgte durch das Erlöschen der DynastieAnhalt-Köthen (Nr. 29) im Jahre 1847 und Anhalt-Bernburg (Nr. 28) imJahre 1863, so dafs alle anhalt. Länder (c. 43 QM.; vergl. den Karton) derHerzog von Anhalt-Dessau (Nr. 24) vereinigte. Inzwischen hatten 1849 dieFürsten von Hohenzollern-Sigmaringen (Nr. 25) und von Hohenzollern-Hechingen (Nr. 33; der Mannesstamm starb 1869 ab) zu gunsten der preufsi-schen Hohenzollern auf die souveräne Regierung Verzicht geleistet. Im März1866 erlosch die Linie Hessen-Homburg (Nr. 39), deren Gebiet an Hessen-Darmstadt fiel, und es umfafste der Bund nur noch 33 Glieder, als er Mitte1866 seine Auflösung fand. Das siegreiche Preufsen annektierte das König-reich Hannover (Nr. 4), Kurhessen (Nr- 9), das Herzogtum Nassau (Nr. 14),Frankfurt (Nr. 38), sicherte sich den Besitz Holsteins (Nr. 10), beziehentlichSchleswigs und gründete mit Beseitigung des Einflusses von Österreich, dasauf eine Teilnahme an den deutschen Verhältnissen verzichten mufste, denNorddeutschen Bund. Derselbe vereinigte alle deutschen Länder nördlichder Mainlinie mit Ausnahme von Luxemburg.

Über Luxemburg (Nr. 12) entstanden, als Belgien sich von Holland1830 trennte, zwischen beiden Staaten langjährige Streitigkeiten, welche derLondoner Vertrag vom Jahre 1839 beendete. Derselbe teilte das Land undüberwies das gröfsere, von Deutschland definitiv getrennte Stück (c. 80 OM.)an Belgien, das kleinere (c. 47 OM.) an Holland. Für den verlorenen Teilvon Luxemburg sollte Holland ein gleich grofses Gebiet, als welches man dieholländische Provinz Limburg annahm, zum deutschen Bunde stellen. Dochblieb dies neue Verhältnis Limburgs nur fiktiv und nahm ein Ende mit derAuflösung des deutschen Bundes. Durch dieselbe erhielt Luxemburg, welchesmit Holland verbunden blieb, Selbständigkeit und durch den Londoner Ver-trag vom 11. Mai 1867 den Charakter eines neutralen Landes.

Zu dem norddeutschen Bunde traten im Jahre 1866 zusammen:

1. der König von Preufsen mit seinen sämtlichen Provinzen (nunmehr c. 6400 QM.);

2. der König von Sachsen;

3. der Grofsherzog von Mecklenburg-Schwerin;

4. der Grofsherzog von Oldenburg;

5. der Herzog von Braunscliweig (die Linie erlosch 1884);

6. der Grofsherzog von Sachsen-Weimar;

7. der Grofsherzog von Mecklenburg-Strelitz;

8. der Herzog von Anhalt;

9. der Herzog von Sachsen-Meiningen-Hildburghausen;

10. der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha;

11. der Herzog von Sachsen-Altenburg;

12. der Fürst von Lippe-Detmold;

13. der Fürst von Waldeck (er übertrug durch den Accessionsvertrag vom 18.Juli 1867 die innere Verwaltung an Preufsen);

14. der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt;

15. der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen;

16. der Fürst von Reufs jüngerer Linie;

17. der Fürst von Schaumburg-Lippe;

18. der Fürst von Reufs älterer Linie;

19. die Freie und Hansestadt Hamburg;

20. die Freie und Hansestadt Lübeck;

21. die Freie und Hansestadt Bremen;

22. der Grofsherzog von Hessen für sein Gebiet nördlich des Mains (c. 60 QM.).

Im ganzen umfafste der Norddeutsche Bund c. 7500 DM. Doch solltedie Mainlinie kein dauerndes Hindernis der nationalen Einigung bleiben.Dieselbe bereiteten die Schutz- und Trutzbündnisse vor, welche Preufsen unddie süddeutschen Staaten im geheimen noch während des August 1866 ab-schlossen. Und mitten in den Ereignissen des französischen Krieges er-weiterte der neue Bund sich auf Grund der Verträge vom November 1870durch den Zutritt der süddeutschen Staaten zu dem Deutschen Reiche, dasseine Spitze in dem König von Preufsen als deutschem Kaiser (Annahme derKaiserkrone zu Versailles am 18. Januar 1871) erhielt. Dem deutschenReiche traten bei (vergleiche den Karton):

22. der Grofslierzog von Hessen auch für sein südlich des Main belegenes Gebiet(der Staat hatte 1866 Homburg, sowie andere Distrikte, im ganzen etwa18 QM., an Preufsen abgetreten und umfafst jetzt nahe an 140 QM.);

23. der König von Bayern (er hatte an Preufsen 1866 c. 10 OM. überlassen müssen);

24. der König von Württemberg;

25. der Grofsherzog von Baden;

26. das Reichsland Elsass-Lothringen, von Frankreich im Frankfurter Friedenvom 10. Mai 1871 abgetreten (über 260 QM.).

Mit Ausnahme der österreichischen Länder, Luxemburgs und Liechten-steins umfafst daher das neue deutsche Reich, dessen Umfang nahe an 9900□M. beträgt, das ganze Gebiet des ehemaligen deutschen Bundes.

Alle Angelegenheiten des letzteren besorgte die Bundesversammlung(Bundestag), welche beständig war und ihren Sitz in Frankfurt hatte. Inihr führte Österreich den Vorsitz und liefsen die Fürsten durch ihre Bevoll-mächtigten sich vertreten. Anfangs nahm der Bundestag eifrig den Anlauf,um die Kompetenzen des Bundes, wie der Bundesversammlung näher festzu-setzen. Dahin gehören u. a. umfassende Beschlüsse über die auswärtigen Ver-hältnisse (doch hat der Bund als selbständiges Glied des europäischen Staaten-systems niemals eine Rolle zu spielen gesucht), über das Bundesheer, dieBundesfestungenu. s. w. Sehr bald aber stockte der Ausbau des Bundes. Beson-ders war es die Eifersucht, welche die partikularen Interessen überwiegen liefs;den kleineren Staaten schien die weitere Entwickelung des Bundesverbandesmehr eine Schranke der Territorialsouveränität; es regte sich ein Mifstrauengegen die Grofsen. Nun erkalteten auch diese in ihrem Bundesinteresse. DieThätigkeit des Bundestages ward hauptsächlich in Anspruch genommen, wennes galt, wirklichen oder eingebildeten Gefahren in der sozialen und politischenEntwickelung der Nation zu begegnen. Dahin gehört auch die Annahmeder Schlufsakte der Wiener Konferenz, womit ein zweites Grundgesetz desBundes statuiert ward, durch den Bundestag am 8. Juni 1820. Dagegenwurde die Ausbildung der Bundesverfassung im Sinne der nationalen Gemein-schaft, sowie die Nationalwohlfahrt vernachlässigt. Denn die judiziären In-stitutionen des Bundes blieben mangelhaft; für Handel und Verkehr wardnichts gethan; der Bund überliefs es den Einzelstaaten Handels- und Zoll-verbände abzuschliefsen.

Für die müfsige Thätigkeit des Bundestages war es von der höchstenBedeutung, dafs zunächst Preufsen im Schlepptau von Österreich sich lenkenliefs. Durch diese Harmonie, welche eine Unterordnung Preufsens enthielt,blieb der ungeheuere Fehler des Versuches verdeckt, zwei europäische Grofs-mäclite zu einem Bunde zusammenzuspannen. Bald machte sich aber die Ver-schiedenartigkeit der politischen Auffassung und der Interessen beider Staatenempfindlich geltend. Umsonst wünschte König Friedrich Wilhelm IV (18401861) den Einheitsdrang des deutschen Volkes, zu befriedigen, dessen Na-tionalgefühl sich mächtig regte, als bei Gelegenheit orientalischer Verwicke-lungen 1840 der Bruch mit Frankreich drohte, und seitdem Dänemark diebesonderen Rechte von Schleswig wie Holstein zu beseitigen suchte. Die Pa-riser Februarrevolution 1848 erhitzte die Leidenschaften und rief in Deutsch-land heftige Stürme hervor. Die Bewegung wuchs den Regierungen und derBundesversammlung über den Kopf. Ein deutsches Nationalparlament tratam 18. Mai 1848 zu Frankfurt a. M. zusammen, bestellte als Reichsverweserden Erzherzog Johann von Österreich, dem die Bundesversammlung die Aus-übung ihrer Befugnisse und Pflichten übertrug, und beendete am 28. März1849 die Feststellung der neuen Reichsverfassung mit der Wahl des KönigsFriedrich Wilhelm IV von Preufsen zum deutschen Kaiser. Das ganze Werkdes Parlaments scheiterte aber an der Ablehnung des Königs von Preufsen,welcher auf Grund von Vereinbarungen mit den Regierungen an die Spitzeeines engeren Bundes zu treten gedachte. In der That erklärten eine gröfsereAnzahl Fürsten ihre Zustimmung zu derdeutschen Union, deren Reichstagam 20. März 1850 auf kurze Zeit zu Erfurt zusammenkam. Doch dem Anta-gonismus Österreichs und seiner Verbündeten (Rufsland) hielt die Union nichtstand. Am 29. November 1850 unterwarf sich Preufsen, durch die OlmützerPunktation den österreichischen Drohungen. Mitte des Jahres 1851 warder Bundestag in der alten Weise völlig restauriert, erhob sich aber nicht zueiner befriedigenderen Thätigkeit, als bisher.

Die Lösung der deutschen Frage, über die von den Regierungen und imVolke lebhaft verhandelt wurde, bereitete sich vor, als 1862 Otto von Bismarck-Schönhausen an die Spitze des preufsisclien Ministeriums trat. Erbestimmteden König Wilhelm von Preufsen (seit 1861), der Fürstenversammlung zuFrankfurt (1863) fernzubleiben, welche Österreich, um im Sinne der eigenenPräponderanz die Bundesverfassung zu reformieren, angeregt hatte, und warschon damals willens, die Entscheidung durch die Waffen herbeizuführen. Dakam der dänische Krieg dazwischen. Preufsen und Österreich, das sich zueiner Koalition bestimmen liefs, zwangen Dänemark, seine Rechte aufSchleswig, Holstein und Lauenburg im Frieden vom 31. Oktober 1864 ansie abzutreten. Über den Siegespreis kam es aber alsbald zwischen den bei-den Grofsstaaten zu Differenzen, und zugleich brach der Streit über ihreMachtstellung im Bunde von neuem aus. Österreich gewann für sich dieMittelstaaten. Durch den Beschlufs vom 14. Juni 1866, das Bundesheer mitAusnahme des preufsisclien Contingentes zu mobilisieren, erklärte die Mehr-heit der Bundesversammlung thatsächlich den Krieg an Preufsen, woraufdieses den Bund für erloschen bezeichnete. Steffen.