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Diese Erfahrung, welche auf 82 des Beiheftes zumMilitair-Wochenblatt Nr. 28 vom 12. Juli (Schlacht bei Jdstedt)1851 mitgetheilt wurde, erklärt sich aus dem Umstände, daß diesesogenannten alten Soldaten längst seßhaft, verheirathet, den mili-tairischen Formen und der Disciplin entwöhnt und für ihre eigenePerson vorsichtig, wie für ihre Angehörigen rücksichtsvoll gewor-den waren.
Schon Napoleon giebt in seinen Memoiren die nicht genugzu beherzigende Lehre: «d-ans tu dekenso des pl-iees on o ^raudtvrt, <lo oonkoudro un Soldat ovoo un Iiommo!»
So lange die Landwehr-Bataillone des zweiten Aufgebotsohne Weiteres die Garnison unserer Festungen bilden sollen, solange werden wir daher wohl aus eine glänzende Vertheidigungunserer Festungen verzichten müssen, es sei denn, diese Bataillonehätten vorher längere Zeit hindurch unter erfahrenen und stren-gen Officieren den Soldatendienst betrieben, um sich wieder andie Disciplin und an die militairischen Formen zu gewöhnen.
Diese Überzeugung dürfte wohl schon in weiteren lind höherenKreisen Wurzel gefaßt haben, nachdem diese Bataillone 1850zum Dienst einberufen gewesen sind.
Überdies dürfte es Vortheilhaft sein, die Landwehr-Bataillonedes zweiten Aufgebots nur in Festungen zu verwenden, welchenicht in der Provinz liegen, welcher die Mannschaft angehört,z. B. die Marter und Sachsen zur Vertheidigung der rheinischenund westphälischen Festungen, lind umgekehrt, u. s. f.
Carnot sagt zwar (R. v. L. 276): Die Garnison kannzum Theil aus neuer Miliz bestehen, die hier bald die nöthigeErfahrung gewinnt; allein es bedarf nothwendigerweise einesKerns von völlig eingekriegten und geprüften Truppen. — Gestehtman diesem Ausspruch volle Gültigkeit zu, so würden wir zurVertheidigung jeder Festung mindestens 1 bis 2 Bataillone desstehenden Heeres verwenden, die Plätze des angegriffenen Kricgs-theaters aber doch wohl vorzugsweise nur aus solchen Bataillonenbestehen lassen müssen.
Welchen außerordentlichen Einfluß auf die Vertheidigung einsolckes Bataillon haben wird, das bezeugt die Vertheidigung vonBreslau 1760.