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Diese Acte haben nämlich ihrer Natur nach immer nur einenkurzen Verlauf, und das Zündnadel-Gewehr bietet die Möglich-keit, während der kurzen Andauer derselben die größte AnzahlSchüsse zu thun.
Endlich gestattet das Zündnadel - Gewebr die Anwendung derRehposten - Patronen, eines Geschosses, das sich für die Verthei-digung der Festungen (1762 in Schweidnitz) besonders bewährt hat.
Diese aufgeführten Eigenschaften hat das Zündnadel-Gewehrvor dem Thouvenin'schcn Gewehr voraus, da letzteres von vorngeladen werden muß, das Laden unverbältnißmäßig mehr Zeit er-fordert und Rebposten aus demselben nicht geschossen werden können.
Es dürfte daher angemessen sein, vorzugsweise die Truppenmit Zündnadel-Gewehren zu bewaffnen, welche zur Vertheidigungder Festungen bestimmt sind. (Aufsatz des Verfassers im ArchivXXIX. 185.)
Das Zündnadel-Gewehr ersetzt vermöge des schnellen Feuersauch die » Espignolcnwelche einmal abgefeuert, nur durch künst-liche Vorrichtungen wieder zu laden sind. Wer sich über die » Es-pignolen« belehren will, lese den XVIIItcn Aufsatz auf pag. 263im Jahrgange 1850 des Archivs.
Nichts desto weniger wird in jeder Festung eine Anzahl «Wall-büchsen« unentbehrlich bleiben, da nach der Erfahrung ein schwe-reres Bleigeschoß von wenigstens 3 Loth an Gewicht erforderlichwird, um auf größeren Entfernungen leichte Deckungen (z. B. leereSchanzkörbe, Mantelets rc.) zu durchdringcn.
Die Wallbüchsen sind aber schwer zu bandbaben und müssen(nach Leitfaden der Artillerie pag. 687 im s» 908) beim Schießendurch eine in die Erde gesteckte Gabel gehalten werden; auchgeben sie beim Abfeuern einen starke» Rückstoß, welchen der Schie-ßende nicht wicderbolt ausheilt. — Überdies haben die altenWallbüchsen alle den Nachtheil, noch von vorne geladen zu werden,obschon vorzugsweise sie durch Mauer- oder Sandschacksebartengebraucht werden sollen.
Dagegen haben die Franzosen schon 1830 gegen Algier und1832 gegen die Citadelle von Antwerpen eine von hinten zu ladendeWallbüchse angewendet (siehe die Belagerung von Antwerpendurch v. Neitzenstcin, Anhang 13 145) und wir wollen