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Der Dienst der Infanterie bei der Vertheidigung der Festungen gegen den gewaltsamen Angriff / bearbeitet durch W. v. Kamptz
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Die Thore w. werden des Nachts gar nicht geöffnet, dieBrücken bleiben aufgezogen.

Nückkehrende Patrouillen müssen während der Nacht außerhalbuntergebracht und Rapporte und Meldungen mittelst Kasten anbestimmten Stellen unter Aussiebt des wachthabenden Ofsiciers zusestbestimmten Zeiten an Schnüren in die Festung gezogen werden.

Bei starkem Nebel, Schneegestöber, bei starkem Frost und beianhaltendem Regen dürfen selbst am Tage die Thore nicht geöff-net werden.

Am Tage bleiben die Thore rc. mindestens geblendet, das heißtverriegelt, aber nicht verschlossen; die Brückenklappen in die Höhegezogen.

Muß ein Thor geöffnet werden, so geschieht dies jedesmal,ohne Ausnahme, in Gegenwart der unter das Gewehr getretenenvollen Thorwache.

Um einzelne Personen einzulassen, wird nie das ganze Thorgeöffnet, sondern nur die Pforte in demselben. Die vor demHauptthor gelegene Barriere bleibt verschlossen , sobald das innereThor oder dessen Pforte geöffnet und die Brückenklappe herabge-lassen ist und umgekehrt.

Soll das Thor des Morgens geöffnet werden, so darf zu-förderst nur die Pforte im Thore aufgemacht werden, um einePatrouille abzusenden, und erst wenn diese bei ihrer Rückkehrvöllige Sicherheit verbürgt, darf das Thor und die Brückenklappeaufgeschlossen werden.

Wie wichtig dergleichen Vorschriften sind, beweiset die Über-rumpelung von Bremen 1759.

General v. Dreves erhielt Befehl, sich mit 1 Regimenternder festen Stadt Bremen zu bemächtigen. Nach gelungenem Über-fall eines Außenwcrkes, der Katzenthurm genannt, sandte er amMorgen des 15. Juli, früh 5 Uhr, einen Capitain und 80 Mannan das Thor, um freien Durchmarsch zu begehren. Der BremerStadt-Lieutenant der Thorwache verweigert ihn. Hierauf trugder Capitain um Einlaß für seine Person an, um sein Begehrendem Stadt-Präsidenten mündlieb anzubringen.

Der Stadt-Lieutenant öffnete die Barriere, ohne die Zugbrückehinter sich herabzulassen.