Band 
Zweiter Theil.
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Von der römische» Botmäßigkeit im Lande.

(Von, I. I bis zum I, ZlX> nach Christi Geburt.)

Und die Freiheit des GebirgS verging, aber das Lebenblieb, jedoch unterthänig dem römischen Kaiser August us,welcher alleinmächtig gebot von Aufgang bis Niedergangder Sonne. Und er sandte seine Landpfleger, Vögte undKriegsknechte in die bewohnten Thäler von Helvetien undließ starke Besten erbauen, das Volk in Demuth und Ge-horsam zu halten. Und er erkannte, welche unüberwindlicheVormauer das weite Alpen- und Juraland für ganz Italiensey, woselbst er in der reichen Stadt Rom auf demThrone saß.

Der Kaiser hielt jedoch die unterjochten Helvetier garglimpflich, und schonte ihrer Sitten und Gebräuche, damitsie sich leichter zu seiner Herrschaft gewöhnen möchten undihrer Schmach vergäßen. Auch ließ er sie nach ihren altenGesetzen und unter selbstgewählten Ortsvorstehern leben.Waren Angelegenheiten des Gaues zu verhandeln, tratendie Ausschüsse der Gemeinden zusammen. Aber allgemeineGesetze zu geben, Steuern und Abgaben auszuschreiben,Krieg und Frieden zu beschließen, lag allein in des KaisersGewalt.

Das Alles begab sich zu derselben Zeit, da JesusChristus geboren ward im jüdischen Lande. Und nach des

Zschokke II. 2